Südtiroler Bauernbund – Starker Partner der Südtiroler Landwirtschaft


 

Fragen an den Experten

Sie sind Mitglied des Südtiroler Bauernbundes und haben Fragen zu den Themen "Arbeitsgenehmigungen, Lohntabellen, Abfertigung, ..."?
Dann schicken Sie uns einfach eine E-Mail an arbeitsberatung@sbb.it 
Unsere Mitarbeiter werden Ihre Fragen umgehend beantworten und diese auch auf diesen Seiten allen Interessierten zur Verfügung stellen.

Arbeitsberatung

Welche Termine sind beim Ansuchen um Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger zu beachten?

Arbeitsgenehmigungen müssen innerhalb von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum verwendet werden.

Wann muss die Meldung der Lohndaten an das Lohnbüro erfolgen?

An- und Abmeldungen sollten der jeweiligen Bezirksabteilung sofort mitgeteilt werden. Die Meldung der gearbeiteten Tagschichten, Urlaube, Krankeiten usw. muss bis spätestens Monatsende erfolgen.

An- und Abmeldung eines Arbeiters - Welche Meldungen?

Bei der Anmeldung eines landwirtschaftlichen Arbeiters sind folgende Meldungen zu machen:
Elektronische Meldung des Arbeitsverhältnisses am Tag vor Arbeitsbeginn an das Amt für Arbeitsmarktbeobachtung (Arbeitsamt)

Bei der Abmeldung eines landwirtschaftlichen Arbeiters sind folgende Meldungen zu machen: 
Elektronische  Meldung innerhalb von 5 Tagen ab Tätigkeitsende an das Amt für Arbeitsmarktbeobachtung. Bei Taglöhnern ist die Abmeldung beim Arbeitsamt nur dann zu machen, wenn das effektive Dienstende vor dem voraussichtlichen Dienstende (laut Betriebsregister) ist.

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Donnerstags von 14.30 - 16.00 Uhr
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