Die nötigen Schritte zur Meldung von saisonalen Arbeitskräften
Bei den großen landwirtschaftlichen Kulturen in Südtirol wo Fremdarbeitskräfte benötigt werden, beginnt nun die arbeitsintensive Zeit. Das beste Beispiel ist das händische Ausdünnen („Zupfen“) bei den Obstbäumen. Mit der Einstellung von landwirtschaftlichen Arbeitern ist auch die Erfüllung von verschiedenen Auflagen und Bestimmungen verbunden. Nur wenn diese eingehalten werden, ist der Betrieb im Falle einer Kontrolle oder eines späteren Arbeitsstreitfalles auf der sicheren Seite. Nachfolgend ein kurzer Überblick.
Meldung der Arbeiter bei den zuständigen Ämtern
Landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse müssen wie alle anderen Arbeitsverhältnisse bis spätestes am Tag vor Arbeitsbeginn beim Amt für Arbeitsmarktbeobachtung gemeldet werden. Diese Meldung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal der Landesverwaltung ProNotel2 (www.provinz.bz.it/ ProNotel2). Sie kann entweder von den Mitarbeitern der Abteilung Arbeitsberatung in den Bauernbund-Bezirken vorgenommen werden oder sie kann von zu Hause aus gemacht werden. Der Arbeitgeber muss eine Kopie der Anmeldung beim Betriebssitz aufliegen haben.
Wird der Arbeiter nicht bei den zuständigen Stellen gemeldet, handelt es sich um Schwarzarbeit. Im Falle einer Kontrolle durch die Behörden kann es dann zu sehr hohen Strafen kommen.
Verwandte und Verschwägerte bis zum 4. Grad müssen nicht gemeldet werden.
Beantragung der Steuernummer
Für die Anmeldung benötigt man die Steuernummer des Arbeitnehmers. Da viele Arbeiter aus den östlichen EU-Ländern kommen, muss, falls der Arbeiter das erste Mal in Italien arbeitet, die Steuernummer beantragt werden. Es ist zu empfehlen, die Steuernummer so früh wie möglich zu beantragen, da es oft zu langen Wartezeiten beim Steueramt kommen kann. Folgende Dokumente sind für die Steuernummer nötig: Kopie des Reisepasses und bei Nicht-EU-Bürgern – zusätzlich das Original bzw. den Postabriss der Aufenthaltsgenehmigung.
Verleih von Arbeitern
Der Verleih von Arbeitern an andere Bauern bzw. von anderen Bauern ist vom Gesetz her verboten und wird von den Behörden streng geahndet. Arbeitet ein Arbeiter bei zwei verschiedenen Arbeitgebern, muss er bei beiden gemeldet sein.
Lohnbuch und Arbeitszeit
Für jeden gemeldeten Arbeiter muss am Ende des Monats das Lohnbuch und der Lohnstreifen ausgearbeitet werden. Betriebe welche im Jahr 2009 unter 270 Tagschichten waren, müssen bis Monatsende nur die Anzahl an gearbeiteten Tagen und Stunden (Tagschichten) mitteilen. Betriebe über 270 Tagschichten müssen die gearbeiteten Stunden pro Tag mitteilen (Kalender). Auskunft über die Anzahl der Tagschichten im Vorjahr erhalten Betriebe in den Büros der Abteilung Arbeitsberatung/Löhne des SBB.
Alle effektiv gearbeiteten Stunden, auch eventuelle Überstunden müssen mitgeteilt werden. Folgende von Gesetz und Kollektivvertrag vorgegebenen Arbeitszeitregeln sind dabei einzuhalten.
- die normale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Wochenstunden, alles darüber sind Überstunden.
- pro gearbeitetem Tag müssen mindestens 6,5 Stunden gemeldet werden (gilt nur bei Vollzeitarbeitsverhältnissen)
- die maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden, hier sind die Überstunden schon eingerechnet; zudem dürfen pro Tag maximal 2 Überstunden gemacht werden.
- die Arbeiter haben Anrecht auf einen Ruhetag pro Woche.
Dokumente der Arbeiter
Die Arbeiter müssen sich auf der Wiese ausweisen können, d.h. einen gültigen Personalausweis oder Reisepass bei sich tragen. Des Weiteren müssen sie die Anmeldebestätigung mithaben, sodass im Falle einer Kontrolle die Richtigkeit des Arbeitsverhältnisses festgestellt werden kann.
Nicht-EU-Bürger
Werden Nicht-EU-Bürger angestellt, welche sich schon im Land befinden, so ist darauf zu achten, dass sie eine für Arbeitszwecke gültige Aufenthaltsgenehmigung bzw. den Abriss der Post für deren Verlängerung besitzt.
Mitteilung der Daten
Folgende Daten sind der Abteilung Arbeitsberatung/Löhne rechtzeitig mitzuteilen:
- Alle relevanten Daten der Arbeiter bis spätestens zwei Tage vor Arbeitsbeginn um eine fristgerechte Anmeldung zu ermöglichen. Besonders wichtig ist eine korrekte und leserliche Steuernummer.
- Innerhalb Monatsende müssen die gearbeiteten Tagschichten der Arbeiter für die Ausarbeitung der Lohnsteifen mitgeteilt werden (Kalender).
Genauere Informationen erhalten interessierte Mitglieder in den Büros der Abteilung Arbeitsberatung/Löhne des Südtiroler Bauernbundes.
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