Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann es zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeiter kommen. In den meisten Fällen handelt es sich um angeblich geleistete aber nicht bezahlte Stunden. Dies gilt insbesondere bei der Anstellung von Taglöhnern. Wie sich der Arbeitgeber schützen kann.
Im Falle einer Arbeitsstreitigkeit muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass er dem Arbeitnehmer den Lohn ausgezahlt hat. Aus diesem Grund empfiehlt sich als Zahlungsmodalität Banküberweisung oder Scheck.
Wird der Lohn bar ausgezahlt, soll sich der Arbeitgeber vom Arbeiter auf jeden Fall eine Zahlungsbestätigung unterzeichnen lassen. Aber Achtung:
Die Unterschrift auf dem Lohnstreifen bestätigt nur die Aushändigung des Lohnstreifens aber nicht die Zahlung des Nettobetrages!
Der Südtiroler Bauernbund empfiehlt darum jedem landwirtschaftlichen Arbeitgeber, vom Arbeiter bei der Zahlung des Lohns eine Bestätigung unterschreiben zu lassen. Mit der Unterschrift unter ein solches Schreiben bestätigt der Arbeiter sowohl den Nettolohn erhalten zu haben als auch, dass die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden stimmt. Die rechtliche Absicherung des Arbeitgebers ist somit im Falle eines Streitfalles um einiges höher.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird empfohlen, vom Arbeiter eine sog. Saldoquittung unterschreiben zu lassen. Damit bestätigt der Arbeiter, alle Bezüge inklusive Abfertigung und Entlohnung für Überstunden erhalten zu haben und keine weiteren Forderungen zu stellen.
Mitglieder des Südtiroler Bauernbundes können die entsprechenden Vordrucke im geschützten Bereich herunter laden.
(Foto: pixelio.de/Paul Georg Meister)
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