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Meldeformular Tagschichten
Anwesenheitsregister 2010 (deutsch)
Anwesenheitsregister 2010 (italienisch)Das italienische Finanzgesetz sieht vor, dass alle Arbeitnehmer und Arbeit-nehmerinnen innerhalb 6 Monaten ab Arbeitsbeginn darüber entscheiden, was mit ihrer anreifenden Abfertigung geschehen soll.
Am 18. Juni 2008 wurde der Landeskollektivvertrag für landwirtschaftliche Arbeiter, Gartenbauarbeiter und Jagdaufseher in seiner neuen Fassung von Vertretern des Bauernbundes, der Südtiroler Gärtnervereinigung, des Südtiroler Jagdverbandes, der Coldiretti und den Gewerkschaften unterzeichnet.
Der normative Teil des Vertrages (z.B. Urlaub, Überstunden, Arbeitszeit usw.) gilt bis zum 31. Dezember 2011, während der wirtschaftliche Teil bis zum 31. Dezember 2009 gilt.
Für bestimmte Tätigkeiten können Arbeiter in der Landwirtschaft mit Wertgutscheinen, sogenannten „Voucher“ bezahlt werden, ohne dass sie ein Arbeitsverhältnis eingehen. Es handelt sich dabei um die sog. geringfügige Beschäftigung.
Ziel einer Beschäftigung in dieser Form ist eine Verringerung der bürokratischen Auflagen für die Anstellung von Arbeitern. In der Praxis wird der Dienst über das Nationale Fürsorgeinstitut NISF/INPS abgewickelt. Das vorliegende Infoblatt soll den Prozess genauer erklären.
Vordruck INAIL- Anstellung (ital.)
Vordruck INAIL- Änderungen (ital.)
Bestätigung Pensionist/Student/Hausfrau/Arbeiter in Lohnausgleich
Infoblatt- Geringfügige Beschäftigung
Fixarbeiter-Vollzeit
Taglöhner-Vollzeit
Fixarbeiter-Vollzeit (ital.)
Taglöhner (ital.)
Taglähner Ernte
Taglöhner Ernte (ital.)
Saldoquittung-Vordruck
Bestätigung der geleisteten Stunden-Vordruck
Saldoquittung-Vordruck (ital.)
Bestätigung geleisteter Arbeitsstunden (ital.)Den Arbeitern in der Landwirtschaft stehen Freistunden für die Fortbildung im landwirtschaftlichen Sektor zu. Der Kollektivvertrag regelt den bezahlten Bildungsurlaub, das Gesetz definiert außerdem das Recht auf unbezahlten Bildungsurlaub.
Jeder Betrieb, der Arbeitnehmer beschäftigt, ist gemäß GvD Nr. 81/2008 verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, damit im Unglücksfall rasch Erste Hilfe im Betrieb geleistet werden kann. Dazu wird vorgeschrieben:
- Die Aus- und Weiterbildung der für die Erste Hilfe im Betrieb zuständigen Personen.
- Die Ausstattung der Betriebsstätten mit einem Erste-Hilfe-Koffer oder Verbandskasten,
Die Meldungen Arbeitsverhältnisse betreffend, werden für die Mitglieder entweder vom Bezirkslohnbüro des SBB durchgeführt (siehe Infoblatt "Meldungen von Arbeitsverhältnissen") oder jeder Betrieb kann dies selbst über das Internetportal des Amtes für Arbeitsmarktbeobachtung ProNotel2 machen (Siehe Infoblatt- Anleitungen zum Abfassen der Meldeformulare). Alle Meldungen sind nur mehr in elektronischer Form möglich.
Die Anmeldung am Tag vor Arbeitsbeginn bleibt aufrecht.
Infoblatt- Anleitungen zum Abfassen der Meldeformulare (ProNotel2)
Infoblatt- Meldungen von ArbeitsverhältnissenWie verhält sich der Arbeitgeber, sobald ein Kontrollorgan (Inspektor) im Betrieb eintritt? Welche Pflichten hat er, welche Rechte stehen ihm zu?
Diese Fragen werden hiermit beantwortet, das Infoblatt soll den landwirtschaftlichen Betrieben, mit einigen praktischen Tipps, als Hilfe und Unterstützung im Falle einer Arbeitsinspektion dienen.
| Übertretung | Strafe |
| Verwaltungsstrafe je „schwarz“ Beschäftigten | € 1.500 - €12.000 |
| Aufschlag Verwaltungsstrafe für jeden Tag der „Schwarzarbeit“ | € 150 |
| Mindeststrafe für unterlassene Beitragszahlungen | € 3.000 |
| Unterlassene Anmeldung beim Arbeitsamt (ProNotel2) | € 100 - € 500 |
| Zusätzlich bei Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern ohne Aufenthaltsgenehmigung | Haftstrafe von 3 Monaten bis zu 1 Jahr und Verwaltungsstrafe von € 5.000 je Schwarzarbeiter |
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Montag - Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstags von 14.30 - 16.00 Uhr |
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