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Fragen an den Experten

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Unsere Mitarbeiter werden Ihre Fragen umgehend beantworten und diese auch auf diesen Seiten allen Interessierten zur Verfügung stellen.

Ich bin 1960 geboren und müsste knapp 30 Versicherungsjahre für die gesetzliche Rente geltend machen können. Ich habe also mehr als 18 Versicherungsjahre innerhalb 1995 erreicht und falle demnach in das alte Rentenberechnungssystem.

Ich bin Hofbesitzer und habe keinen Nebenerwerb, weshalb mir gesagt wurde, dass ich die Einzahlungen nicht abschreiben kann. Ist es für mich noch interessant, auf eine Zusatzrente zu sparen?

Es stimmt, dass Sie mit mindestens 18 Versicherungsjahren innerhalb 1995 in das „alte“, d. h. einkommensbezogene Rentenberechungssystem fallen und Ihre Rente demnach vorteilhafter berechnet wird. Um die Rente zu beziehen, werden Sie 40 Versicherungsjahre anreifen müssen. Dies wird in etwas mehr als 10 Jahren soweit sein. Sollten Sie in diesen Jahren noch in einen Zusatzrentenfond einzahlen, müssten Sie ca. 53.000 Euro ansparen, damit eine Rente zur Auszahlung kommt. Sollte dieser Betrag nicht zusammenkommen, wird das eingezahlte Kapital samt Aufwertung ausbezahlt. Eine Rente wird bezahlt, wenn der Betrag der Rente nach der Umwandlung des Kapitals mindestens 50% des Sozialgeldes ausmacht. Für 2007 müsste dieser Betrag also mindestens 194,68 Euro ausmachen. Ob Sie nun auf eine Zusatzrente sparen möchten oder auf ein Kapital sparen möchten, hängt deshalb von der Höhe Ihrer Beiträge ab. In Ihrem Fall ist ein Zusatzrentenfond eine (kosten-)günstige Möglichkeit, auch in den letzten Jahren vor der Pensionierung noch Geld auf die Seite zu legen.

Mein Sohn (19 Jahre alt) ist seit letztem Jahr bei meinem Mann in der Bauernversicherung gemeldet. Er arbeitet auf dem Hof mit, wird aber sicherlich in den nächsten Jahren ab und zu nebenher arbeiten. Soll auch er bereits anfangen in einen Fond einzahlen?

Was ist, wenn er später eine Arbeit annimmt und danach wieder auf den Hof mitarbeitet? Wie viel muss er einzahlen und muss er diesen Betrag dann immer zahlen? Er selbst interessiert sich überhaupt nicht für dieses Thema, können deshalb wir ihn einschreiben und für ihn einzahlen?

Es ist beispielhaft von Ihnen, dass Sie als Eltern sich Gedanken über die Rentenabsicherung Ihres Sohnes machen. Nur sehr wenige Jugendliche setzen sich bereits ernsthaft mit diesem Thema auseinander. Nun zu Ihren Fragen im Einzelnen. Je früher in einen Fond eingezahlt wird, desto vorteilhafter wirkt sich die Aufwertung aus (Zinseszins-Effekt). Derzeit kommt für Ihn nur ein offener Zusatzrentenfond wie z.B. der Pensplan Profi in Frage. Sollte er später eine Arbeit annehmen, auch nur nebenher, hat er die Möglichkeit, seine Abfertigung in diesen Fond einfließen zu lassen oder er tritt zum vom Kollektivvertrag der Arbeit vorgesehenen geschlossenen Fond bei. In letzterem Fall muss der Arbeitgeber sogar einen kleinen Teil zusätzlich in den Fond einzahlen. Sollte er für eine längere Zeit überhaupt lohnabhängig arbeiten, kann er zum geschlossenen Fond, der vom Kollektivvertrag laut Arbeitsvertrag vorgesehen ist, überwechseln und die vorher in den offenen Fond eingezahlten Beiträge übertragen. Wenn er danach wieder am Hof mitarbeitet, kann er wieder zurückwechseln. Die Einzahlungen in einen offenen Zusatzrentenfond sind frei wählbar, das heißt, dass keine Verpflichtung besteht, bestimmte Beträge zu bestimmten Fälligkeiten einzuzahlen. Natürlich ist es empfehlenswert, regelmäßige Einzahlungen zu tätigen. Da Ihr Sohn steuerlich nicht mehr zu Lasten ist, muss er sich selbst persönlich in den Fond einschreiben. Am besten ist, Sie begleiten Ihren Sohn zum Beratungsgespräch.

Ich habe gehört, dass das Land Beiträge vergibt für die Einzahlungen in einen Zusatzrentenfond. Stimmt das? Welche Förderungen gibt es noch?

Es stimmt, dass das neue Familienpaket der Region bei Geburten oder Pflegefällen Beiträge für die Einzahlungen u. a. in einen Zusatzrentenfond vergibt. Wann diese Beiträge zustehen, informieren die Patronatsstellen in den jeweiligen Bezirken, die auch die Gesuchstellung übernehmen. Als weitere Förderungen sind auf jeden Fall die Maßnahmen der Region zu sehen, wie sie im 3. Teil der Serie über Zusatzrentenfonds, veröffentlicht im Landwirt Nr. 5 vom 16. März 2007, beschrieben wurden.

Gibt es auch als Bauer Unterstützungen für die Einzahlungen in einen Rentenfond?

Da für jemand, der ausschließlich als selbständiger Landwirt arbeitet, nur ein offener Zusatzrentenfond in Frage kommt, muss die gesamte Einzahlung in den Fond aus eigener Tasche finanziert werden. Es gibt im Gegensatz zu einem kollektivvertraglichen Fond keine Einzahlungen von einer anderen Seite. Allerdings sieht das neue Familienpaket der Region bestimmte Situationen vor, wie zum Beispiel bei der Geburt eines Kindes oder wenn zu Hause jemand gepflegt wird, wo die Einzahlungen für einen begrenzten Zeitraum auch rückerstattet werden können. Genaueres kann in den jeweiligen Zonenbüros des Bauernbund-Patronates ENAPA erfahren werden.

Wie viel muss man in den Zusatzrentenfond Pensplan Profi einzahlen? Gibt es einen Mindestbeitrag und eine Höchstgrenze?

Die Einzahlungen in den Zusatzrentenfond Pensplan Profi sind frei wählbar. Es gibt keinen Mindestbeitrag und auch keine Höchstgrenze. Danach ist es freigestellt, wie viel, wann und wie oft eingezahlt wird. Die Höchstgrenze von 5.164,57 Euro betrifft nur die steuerliche Regelung: Beiträge bis zu diesem Betrag können von der Steuergrundlage abgezogen werden, um auf einen niedereren Betrag die Einkommenssteuer zu berechnen.

Was passiert eigentlich mit dem in einen Zusatzrentenfond eingezahlten Geld, wenn ich sterbe? Ist es verloren?

Es ist der Zeitpunkt des Ablebens des Fondsmitglieds ausschlaggebend. Stirbt das Fondsmitglied vor dem Erreichen der Rentenvoraussetzungen wird das gesamte angereifte Kapital, also die Einzahlungen und die Erträge den Erben ausbezahlt. Das Fondsmitglied kann während der Einzahlungsfase aber auch ein oder mehrere Begünstigte bestimmen, welche dann berechtigt sind, die Auszahlung zu erhalten. Dies ist empfehlenswert, denn sollten weder Erben noch eine Bestimmung der Begünstigten vorhanden sein, fällt das Vermögen dem Fonds zu. Nach dem Erreichen des Rentenanspruchs hingegen wird das angesparte Kapital ganz oder teilweise in eine lebenslange Rentenauszahlung umgewandelt. Dies bedeutet, wie das Wort schon sagt, dass die Rente so lange ausbezahlt wird, solang der Rentner eben lebt. Natürlich kann dann vorkommen, dass der Rentner kurz nach der Pensionierung stirbt und somit durch die ratenweise Auszahlung noch nicht das gesamte Kapital „aufgebraucht“ ist und das restliche Kapital deswegen im Fond verbleibt. Andererseits, sollte das Fondsmitglied aber ein hohes Alter erreichen, wird die Rente auch weiterbezahlt, auch wenn das persönlich angesparte Kapital längst „aufgebraucht“ wäre.

Ich bin bauernversichert und gehe in der Wintersaison zum Lift zum arbeiten. Welche Möglichkeiten habe ich, um in einen Zusatzrentenfond einzuzahlen?

Weil Sie im Winter einer lohnabhängigen Arbeit nachgehen, können Sie sich über den Arbeitgeber in den Laborfonds, verwaltet vom Centrum Pensplan, einschreiben. Das ist jener Fond, der für die in der Region Trentino Südtirol lohnabhängig Beschäftigten reserviert ist und auch von Ihrem Kollektivvertrag vorgesehen sein dürfte. Sie haben dadurch den Vorteil, dass auch der Arbeitgeber einen kleinen Teil dazuzahlt. Außerdem fließt Ihre Abfertigung in diesen Fond. Dadurch wird diese in steuerlicher Hinsicht bessergestellt. Da Sie aber nur saisonal tätig sind, wird der gesamte Beitrag, der so über Ihren Arbeitgeber eingezahlt wird, nicht so hoch sein. Es besteht deshalb die Möglichkeit, freiwillige Zusatzzahlungen auch in den Laborfond zu tätigen. Sollten Sie irgendwann nicht mehr dieser Arbeitstätigkeit nachgehen und ausschließlich auf dem Hof arbeiten, können Sie problemlos in einen offenen Fond, wie dem „Pensplan Profi“ wechseln. Dieser Fond wird auch im Südtiroler Bauernbund angeboten.

Ich bin einer der vielen Bauern, die einer lohnabhängigen Arbeit nachgehen und gleichzeitig den Hof bewirtschaften. Mich trifft es deshalb auch, mich zu entscheiden, was mit meiner Abfertigung passieren soll.

In letzter Zeit ist durch die massive Werbetätigkeit des Pensplan der Druck entstanden, dass wenn man die Abfertigung nicht in einen Zusatzrentenfond einzahlt, überhaupt keine Rente mehr zu erwarten ist. Gleichzeitig ist in letzter Zeit mehrmals nicht gerade positiv über die Entwicklung des Pensplan berichtet worden. Deshalb bin sehr unschlüssig über die zu treffende Entscheidung.

Grundsätzlich sollte niemand zu einer Entscheidung raten ohne die individuelle Situation des Betroffenen genau zu kennen. Entscheidungsgründe für die eine oder andere Möglichkeit, sprich das Zuführen der Abfertigung in einen Zusatzrentenfond oder beim Betrieb belassen, gibt es so viele, wie Personen sind, die entscheiden müssen. Niemand kann auch vorhersehen, ob die Entscheidung für die eine oder andere Möglichkeit „besser“ ist als die andere. Beide haben ihre Vor- und Nachteile bzw. Eigenschaften. Der ernorme Druck und deshalb die große Unsicherheit und Unschlüssigkeit ist aber auch deshalb entstanden, da die Regierung in Rom die Frist für die Entscheidung kurzerhand um ein Jahr, das heißt vom 30. Juni 2008 auf den 30. Juni 2007, vorverlegt hat. Dadurch blieb auch wenig Zeit, sich in Ruhe zu informieren. Wer also noch unschlüssig ist, soll bis Juni vorerst entscheiden, dass die Abfertigung im Betrieb bleiben soll. Danach kann man sich in Ruhe und ohne Termindruck über die Zusatzrentenformen informieren und sich gegebenenfalls immer noch dafür entscheiden. Der umgekehrte Weg ist nicht möglich: Wer sich jetzt für einen Zusatzrentenfond entscheidet, kann danach nicht mehr umentscheiden. Eine Entscheidung muss mit dem vorgesehenen Formular erfolgen. Wird das Formular nicht beim Arbeitgeber abgegeben, trifft man die sogenannte „stillschweigende“ Entscheidung, dass die Abfertigung in den kollektivvertraglichen Zusatzrentenfond fließt.


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