Nicht nur gegen Hagelschläge können Südtirols Bäuerinnen und Bauern ab heute ihre Ernte versichern.

Jetzt gegen Ernteausfall versichern

Die Versicherung der Ernte 2023 ist von 6. März bis 31. Mai möglich. Es kann mit den bewährten Modellen des Hagelschutzkonsortiums versichert werden. Dabei handelt es sich nicht allein um einen Schutz gegen Hagelschäden, sondern um einen umfassenden Schutz gegen Ernteausfall.

Lesedauer: 10
Betriebsberatung Produktion Wirtschaft

Neben Obst und Wein sind in Südtirol mittlerweile fast alle angebauten Kulturen wie Gemüse, Salate, Kartoffeln, Getreide, Silomais usw. mit den vom Hagelschutzkonsortium angebotenen Sammelpolizzen versicherbar. Sogar Hopfen ist ab 2023 gegen Hagel versicherbar. Versichert werden kann ab dem 6. März 2023, bis zum 31. Mai müssen die Polizzen abgeschlossen werden. Michael Simonini, Obmann des Hagelschutzkonsortiums, ist erfreut: „Die Hagelversicherung hat seit ihrer Einführung mit der Gründung des Konsortiums im Jahr 1973 konstant an Zuspruch erfahren und in den letzten 50 Jahren vielen Südtiroler Familien in der Landwirtschaft unternehmerische Sicherheit gegeben.“ Heute versichert das Hagelschutzkonsortium 420 Millionen Euro an Produktionswert und ist mit knapp 8000 Mitgliedern eines der größten Schutzkonsortien in Italien.
Vor allem in Südtirol setzt der Versicherungsmarkt auf Kontinuität. Während in vielen anderen Provinzen und Regionen die Versicherung gegen Frost kaum oder gar nicht mehr angeboten wird, kann für Südtirol diese Art der Absicherung, bis auf einige Sonderkulturen, weiterhin angeboten werden. Landwirte, die ihre Ernte gegen Frost versichern möchten, können dies mit der globalen Mehrgefahrenversicherung „ex MULTI“ tun. In diesem Fall empfiehlt es sich, die Polizze gleich zu Beginn der Versicherungskampagne abzuschließen, da viele Versicherungsgesellschaften ihre Kapazitäten für Frostdeckungen auf ein gewisses Versicherungsvolumen beschränken und das Risiko Frost erst nach zwölf Tagen ab Versicherungsabschluss in Deckung geht. Jene Betriebe, die sich vorwiegend nur gegen Hagel und Starkregen versichern möchten, haben die Möglichkeit, dies mit der günstigeren Variante der „ex PLURI“ zu tun. Auch in diesem Jahr stehen die Versicherungsmodelle B/M 70 und B/M 80 zur Auswahl. Letzteres Modell, B/M 80, beinhaltet dabei die Zusatzdeckung aus dem Solidaritätsfonds des Hagelschutzkonsortiums. Dieser deckt die Schäden unter der gesetzlichen Schadensschwelle von 20 Prozent ab.

Eine Deckung aus dem Solidaritätsfonds empfiehlt sich dann, wenn die Anlagen innerhalb der Produktionsgemeinde verstreut sind und aufgrund des Sortenspektrums unterschiedliche Erntezeitpunkte vorliegen. Michael Simonini erklärt die Vorteile einer Deckung aus dem Solidaritätsfonds: „Kommt es während der Ernte zu Hagelschlägen, kann in vielen Fällen die Deckung aus dem Solidaritätsfonds ein Vorteil sein – vor allem, wenn ein Teil der Ernte bereits eingefahren ist und der Schaden rein auf der restlichen Produktion nicht ausreicht, um die Gesamtschadensschwelle zu überschreiten.“ Mit dem nationalen Risiko-Management-Plan für die Landwirtschaft 2021 wurde eine Vereinfachung der Berechnung des Förderbeitrags eingeführt. Diese bleibt mit einigen Anpassungen auch für die heurige Versicherungskampagne bestehen. Die Beitragsberechnung erfolgt demnach anhand des vom Ministerium/ISMEA für jede Kulturart festgelegten Standardwertes („Standard Value“) je Hektar. Die Standardwerte werden jährlich mittels Dekret neu festgelegt. Liegt der versicherte Wert eines Produktes innerhalb dieses Standartwertes in Euro, erhält der Landwirt den vorgesehenen Förderbeitrag in Höhe von maximal 70 Prozent, berechnet auf die effektiven Versicherungskosten. Manfred Pechlaner, Direktor des Hagelschutzkonsortiums, erklärt: „Eine Überschreitung dieser Standardwerte je Hektar ist ab der diesjährigen Versicherungskampagne 2023 absolut nicht ratsam.“ Überschreitet der Landwirt beim Versichern nämlich den vom Landwirtschaftsministerium vorgegebenen Standardwert je Hektar, müssen die versicherten Mengen sowie der versicherte Wert in jedem Fall dokumentiert werden. Trifft es dann zu, dass für die versicherte Gesamtmenge die notwendige Dokumentation nicht erbracht werden kann, riskiert der Landwirt einen kompletten Verlust des Förderbeitrages und verliert die Voraussetzungen für die geförderte Polizze. Das hat zur Folge, dass in diesen Fällen zusätzlich zu den üblichen Versicherungskosten auch noch die Steuer für private Polizzen geschuldet ist. Pechlaner erinnert in diesem Zusammenhang: „Die geförderte Hagelversicherungspolizze wird nicht nur mit maximal 70 Prozent EU-Geld subventioniert, sondern bei der geförderten Polizze müssen auch keine steuerlichen Abgaben geleistet werden.“
Die letzten beiden Versicherungskampagnen haben gezeigt, dass 90 Prozent der in Südtirol versicherten Landwirte von dieser vereinfachten Beitragsvergabe, im Vergleich zu jener Regelung von 2015 bis 2020, profitieren und somit auch maximal 70 Prozent der effektiven Versicherungskosten als EU-Subvention erwarten dürften. Von den restlichen zehn Prozent, welche einen höheren Wert versichert hatten, als laut Standardwert gefördert wird, konnten nur eine Handvoll Betriebe im Zuge des Förderungsantrages eine ausreichende Dokumentation vorlegen, um die maximale 70-Prozent-Förderung auch für die Versicherungskosten für den Anteil über den Standardwert zu beanspruchen. Manfred Pechlaner warnt: „Betriebe, welche die Dokumentation nicht liefern, werden in Zukunft durch die Finger schauen und hart bestraft. Sofern der Landwirt den vom Landwirtschaftsministerium zugelassenen Standardwert je Hektar nicht überschreitet, muss er im Normalfall keine weiteren Unterlagen vorlegen und kann mit dem maximalen Förderbeitrag von 70 Prozent rechnen.“

Die Berechnung zum ­Standardwert
Der Landwirt muss, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, die gesamte Produktion eines Produktes innerhalb einer Gemeinde versichern. Dabei müssen im Versicherungszertifikat die angebauten Sorten und die dazu entsprechende Produktionsmengen angegeben und mit dem vorgesehenen Sortenpreis multipliziert werden. Dabei entscheidet jeder Landwirt selbst, wie viel und in welcher Höhe er seine Produktion versichern möchte. Empfohlen wird aber, nur jene Produktionsmenge zu versichern, welche zwingend notwendig ist, um im Schadensfall ausreichend gedeckt zu sein. Somit kann vermieden werden, dass im Nachhinein unnötig hohe Versicherungskosten zu tragen sind. Denn trotz Wegfallen der Mengenangaben im PAI kann zur Überprüfung der versicherten Mengen, wie bei diversen Kontrollen seitens der öffentlichen Verwaltung und von den Schätzungsbeauftragten der Versicherungen, eine entsprechende Dokumentation (Rechnungen, Lieferscheine, Anlieferungsberichte usw.) angefordert werden.

Weitere Artikel zu diesem Thema