Steuerberatung | 22.06.2016
Zertifiziertes E- Mail Postfach (PEC)
Bei der Eintragung ins Handelsregister muss seit dem 20. Dezember 2012 ein zertifiziertes E-Mail Postfach (PEC: posta elettronica certificata) hinterlegt werden. Alle Betriebe, welche bereits im Besitz einer PEC-Adresse sind, werden darauf aufmerksam gemacht, die PEC-Adresse regelmäßig zu kontrollieren.
Alle bereits eingetragenen Unternehmen müssen eine zertifizierte E-Mail nachmelden.
Zugang zum Aruba PEC-Postfach: https://webmail.pec.it