Sozialberatung | 02.12.2020
Erleichterung für Invaliden
Zur Feststellung von Invalidität und Behinderung gibt es nun ein vereinfachtes Verfahren.
Zur Feststellung von Invalidität und Behinderung gibt es nun ein vereinfachtes Verfahren. Der rechtsmedizinische Dienst hat mitgeteilt, dass eine Bewertung laut Aktenlage möglich ist. Damit eine rechtsmedizinische Bewertung laut Aktenlage im Bereich Zivilinvalidität und Gesetz Nr. 104/1992 vorgenommen werden kann, soll die ärztliche Dokumentation vollständig bei Antragsstellung übermittelt werden.