Seit zwei Jahren gibt es die Chance, sich über den Südtiroler Bauernbund für die Bauernhaus-Sanierungsberatung im Frühjahr oder im Herbst anzumelden. In den ersten beiden Jahren haben siebzig bäuerliche Familien diese Beratung für sich beansprucht. Um die Sanierungsberatung können alle Bäuerinnen und Bauern ansuchen, die ein altes Bauernhaus besitzen und die Voraussetzungen erfüllen.
Ziel der Beratung durch Architekten soll es sein, die Eigentümer darin zu bestärken, das alte bäuerliche Wohnhaus für den eigenen Wohnbedarf behaglich und komfortabel zu erneuern. Dabei soll der Charme des alten Bauernhauses erhalten und gleichzeitig soll eventuell ungenutzter Wohnraum nach neuen Standards wieder nutzbar gemacht werden. Historisch wertvolle Bauernhöfe können auch kostengünstig saniert werden. Bauernfamilien mit, aber auch ohne klare Ideen erhalten von erfahrenen Architektinnen und Architekten zu einem sehr günstigen Tarif Vorschläge für eine passende Sanierung.
Bauernbund-Landesobmann Leo Tiefenthaler freut sich, dass die Bauernhaus-Sanierungsberatung ein weiteres Jahr angeboten werden kann: „Ich hoffe, dass möglichst viele Eigentümer von erhaltenswerten landwirtschaftlichen Wohnhäusern auf dieses Angebot aufmerksam werden und es nutzen.“
Interessierte können sich ab sofort anmelden (mehr dazu im Kasten unten).
Beratung vor Ort
Die Bauernhaus-Sanierungsberatung erfolgt in mehreren Schritten. Am Beginn steht die Beratung vor Ort. Interessierte können sich beim Südtiroler Bauernbund mittels Anmeldeformular für ein erstes Beratungsgespräch bewerben, wofür folgende Voraussetzungen erfüllt werden müssen:
- Das landwirtschaftliche Wohnhaus muss mindestens hundert Jahre alt sein und sich in Südtirol befinden.
- Das Wohngebäude gehört zu einem landwirtschaftlichen Betrieb, der bewirtschaftet wird.
- Das Gebäude muss in einem bäuerlichen Ensemble bzw. in einem stimmigen landschaftlichen und historischen Kontext eingebettet sein.
- Der Eigentümer muss die konkrete Absicht haben, das Gebäude für eigene Wohnzwecke zu sanieren.
Jury trifft eine Auswahl unter den eingereichten Vorschlägen
Eine Jury, bestehend aus Vertretern der Projektpartner, prüft die einzelnen Ansuchen und wählt geeignete Objekte aus. Bei der Auswahl werden unterschiedliche Gegebenheiten berücksichtigt, um die Vielfalt der ländlichen Bautradition aufzuzeigen. Die Jury behält sich zeitliche und organisatorische Änderungen vor, so unter anderem die Zuteilung der Beraterarchitekten. Vor der Beratung am Hof werden die an den Bauernbund gesandten Unterlagen vom Beraterteam gesichtet, damit es im Vorfeld einen guten Überblick über die Situation am Hof erhält.
Falls das betreffende Gebäude unter Denkmalschutz steht, wird nach Möglichkeit auch eine Vertretung des Landesdenkmalamtes anwesend sein. Im Anschluss an diesen Lokalaugenschein am Hof wird der Architekt innerhalb von ein bis zwei Wochen ein Protokoll mit konzeptionellen Überlegungen anfertigen und es dem Hofeigentümer schicken.
Für diese Erstberatung werden vom Südtiroler Bauernbund 40 Euro zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
Auswahl Planer und Finanzierungsplanung
Der Eigentümer des Bauernhauses kann sich nach diesem ersten Beratungsgespräch einen Planer seiner Wahl suchen, der ihm ein Vorprojekt und eine Kostenschätzung erstellt. Mit diesen Unterlagen wendet man sich an die Bauernbund-Abteilung Betriebsberatung, um eine Finanzierungsplanung vorzunehmen. Dafür wird ein Unkostenbeitrag von 40 Euro zzgl. MwSt. berechnet.
Abschließendes Beratungsgespräch
Als letzter Schritt der Bauernhaus-Sanierungsberatung ist, sofern gewünscht, ein zweites Beratungsgespräch im Bauernbund-Bezirksbüro vorgesehen. Dabei prüfen der Bauherr, sein Planer, der beratende Architekt und ein Mitarbeiter der Bauernbund-Abteilung Betriebsberatung vor Baubeginn noch einmal gemeinsam die verschiedenen Aspekte des Sanierungsprojektes. Fallweise wird auch hier eine Vertretung des Landesdenkmalamtes oder ein Energieberater von Eurac Research hinzugezogen.
Es steht jeder interessierten Bäuerin und jedem Bauer frei, auch nur das erste Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen, wobei es von Vorteil ist, alle beschriebenen Phasen zu nutzen, wofür eine maximale Zeitspanne von vier Jahren gewährt wird.
Die Kosten für die Honorare der Architekten und die Finanzierungsplanung im Bauernbund werden größtenteils von der Stiftung Südtiroler Sparkasse übernommen.
Die weiteren Partner der Initiative sind neben dem Südtiroler Bauernbund die Architekturstiftung Südtirol, die Kammer der Architekten der Provinz Bozen, das Landesressort für Raumentwicklung, Landschaft und Landesdenkmalamt und IDM Südtirol.
Berater-Architekten und Assistenten
Die Architekten, die die Beratungsgespräche durchführen, wurden in einem eigenen Bewerbungsverfahren von der Architektenkammer der Provinz Bozen, der Architekturstiftung Südtirol und dem Bauernbund gemeinsam ausgewählt.
Es stehen insgesamt zwölf Architekten zur Verfügung, wobei je sechs im Frühjahr und sechs weitere im Herbst die Beratungsgespräche anbieten. Jeder Architekt ist einem SBB-Bezirk zugeordnet, wobei die genaue Zuteilung von der Anzahl der Beratungssuchenden abhängig ist. Jeder Architekt kann maximal drei Bauern beraten. Den Beraterarchitekten stehen Assistenten zur Seite.
