Bei Holzzäunen wird nur der Neuholzanteil gefördert.

Beiträge für die Landschaftspflege

Seit 1. Februar und bis zum 30. April 2024 können wieder Förderungen für Landschaftspflegeprojekte im gesamten Landesgebiet beantragt werden.

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Förderungen

Beitragsberechtigt sind neben landwirtschaftlichen Unternehmen u. a. auch Privatpersonen, Vereinigungen, religiöse Einrichtungen, öffentliche Verwaltungen, Interessentschaften und Konsortien, die Eigentümer oder Pächter der Liegenschaften sind. Die Beiträge werden nur für Projekte gewährt, die zur Aufwertung des traditionellen Landschaftsbildes beitragen und im Rahmen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung notwendig sind oder in der landschaftlichen Unterschutzstellung, im Ensembleschutzplan bzw. im Wiedergewinnungsplan als förderungswürdig angeführt sind. Die förderbaren Projekte unterteilen sich in Vorhaben mit Kostenvoranschlag (ordentliche Instandhaltung von Waalen, ordentliche Instandhaltung von Zufahrts- und Wanderwegen in den Naturparks und im Nationalpark Stilfser Joch) und solche ohne Kostenvoranschlag mit festen Fördersätzen (Holzzäune, Schindeldächer und Trockenmauern). Letztere werden unabhängig von den getragenen Kosten berechnet, nach Abschluss der Arbeiten müssen dem Antrag auf Auszahlung keine weiteren Abrechnungsunterlagen beigelegt werden. Im Nationalpark Stilfser Joch werden darüber hinaus das Abtragen von Stachel- und Maschendraht, Holztröge aus Lärchenholz und „Schwellen“ für die Stabilität und Fixierung von Zaunpfosten gefördert. Für Objekte, die unter Denkmalschutz stehen, ist der Antrag beim Landesdenkmalamt zu stellen. 

Holzzäune
Bei Holzzäunen wird nur der Neuholzanteil mit je nach Zauntyp unterschiedlichen Beitragssätzen gefördert. Im Fall nicht fachgerechter Errichtung werden 30 Prozent der Förderung abgezogen. Nicht gefördert werden Zäune auf Sockeln, Mauern oder Metallsäulen und solche, die mit Holzschutzmitteln behandelt wurden oder aus nicht heimischen Holzarten bestehen. In den detaillierten Richtlinien des Amtes wird beschrieben, wie der Zaun auszuführen ist. 

Schindeldächer
Beiträge für Schindeldächer werden bei bestehenden und neu zu errichtenden Gebäuden gewährt, wenn das gesamte Dach eingedeckt wird und sie das traditionelle Landschaftsbild aufwerten. Darunter fallen zum Beispiel Almhütten, Ställe, Heuschupfen, Holzschuppen und Wohngebäude. Nicht gefördert werden Dächer von Ferienhäusern, Privatvillen, Gasthäusern, aber auch von Gebäuden, die ausschließlich dem Urlaub auf dem Bauernhof dienen. Weiters führt die Montage von Photovoltaik-Paneelen, Solarkollektoren, Dachliegefenstern oder von gehobelten Schindeln zum Ausschluss von der Förderung. Im Falle einer Verschalung sind spezifische Vorgaben zu beachten, es erfolgt jedoch keine Beitragskürzung. Auch bei Schindeldächern gibt es unterschiedliche Beitragssätze je nach Ausführung.

Trockenmauern
Für die Errichtung oder Sanierung von Trockenmauern wird ein Beitrag von 50 Euro pro Quadratmeter Sichtfläche gewährt. Die Basis der Trockenmauer muss mindestens 60 Zentimeter breit sein. Zyklopenmauern werden nicht gefördert. Wenn Steine verwendet werden, die größer sind als die einer fachgerecht ausgeführten Trockenmauer, wird der Beitrag um 30 Prozent reduziert. Die Hinterfüllung der Trockenmauer mit Beton führt zum Ausschluss von der Förderung. Die Verwendung von Beton ist nur im Fundament zulässig, falls dies für die Stabilisierung der Trockenmauer notwendig ist und der Beton nicht sichtbar eingebracht wird. Trockenmauern von Hotels oder Privatvillen werden nicht gefördert.

Projekte mit Kostenvoranschlag
Für die ordentliche Instandhaltung von naturbelassenen Waalen gibt es einen Beitrag von 50 Prozent der anerkannten Kosten. Die ordentliche Instandhaltung von Zufahrtswegen innerhalb von Naturparks, die als Hauptwanderwege genutzt werden, wird mit 30 Prozent der anerkannten Kosten gefördert. Welche Wege das genau sind, entscheidet der Naturparkausschuss oder der Führungsausschuss des Nationalparks Stilfser Joch. Für Vorhaben mit Kostenvoranschlag gibt es für häufig vorkommende Kostenpositionen eine Preisliste mit maximal anerkennbaren Kosten, die jährlich aktualisiert wird. Sie ist auf der Internetseite der Beiträge für die Landschaftspflege abrufbar. Es können auch Arbeitsstunden des Antragstellers und der am Hof lebenden, mitarbeitenden Familienmitglieder sowie eigenes Material angerechnet werden. Speziell im Nationalpark Stilfser Joch werden noch folgende Vorhaben gefördert: das Abtragen von Stachel- und Maschendraht mit 1,10 Euro pro Laufmeter, traditionelle Holztröge aus Lärchenholz von mindestens drei Metern Länge mit einem Höchstbeitrag von 300 Euro pro Trog sowie „Schwellen“ aus Lärchenholz, die der Fixierung von Zaunpfosten in einer Trockenmauer dienen, mit 15 Euro pro Schwelle.

Antrag

Wie bereits 2023 können die Anträge ausschließlich digital über die Plattform „myCivis“ gestellt werden (http://tinyurl.com/landschaftspflege24 bzw. tinyurl.com/landschaftspflege-stj für Antragsteller im Nationalpark Stilfser Joch). Landwirtschaftliche Einzelunternehmen können nicht direkt mit ihrem privaten SPID oder CIE ins Portal einsteigen und das Beitragsan­suchen ausfüllen. Sie müssen vorher – falls nicht schon vorhanden – eine Vertretung für den eigenen Betrieb beantragen. Eine Anleitung dazu ist unter den genannten Links zu finden. Wer den Südtiroler Bauernbund mit der Antragstellung beauftragen möchte (Kosten 200 Euro), wendet sich an Karl Gumpold von der Abteilung Betriebsberatung (Telefon 0471 999244 oder E-Mail karl.gumpold@sbb.it).



Die Anträge werden chronologisch bearbeitet. Sobald die im Haushalt vorgesehenen Mittel erschöpft sind, werden keine weiteren Anträge entgegengenommen. Vorrangig behandelt werden dabei Anträge in Schutzgebieten (z. B. Naturparks, Nationalpark Stilfser Joch, Landschaftsschutzgebiet Seiser Alm). Es werden nur Projekte gefördert, die nach dem Einreichen des Antrags in Angriff genommen werden. Beiträge unter 300 Euro werden nicht ausbezahlt. Im Fall eines Bretterzauns mit drei Brettern (Beitrag 6 Euro pro Laufmeter) müssen also mindestens 50 Meter errichtet werden, um auf den Mindestbeitrag von 300 Euro zu kommen. Der Landwirt verpflichtet sich, das geförderte Objekt nach der Beitragsauszahlung 15 Jahre lang in gutem Zustand und ohne Veränderungen zu erhalten. Nach planmäßigem Abschluss der Arbeiten (und spätestens bis 31. Dezember des Folgejahres) ist dem zuständigen Amt das Ansuchen um Auszahlung über die Plattform „myCivis“ zu übermitteln. 
Karl Gumpold

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