Die Geburt ist ein freudiges Ereignis. Doch noch bevor das Kind geboren ist, sollten sich die werdenden Eltern über die verschiedenen Ansuchen informieren.
Rentenmäßige Absicherung der Erziehungs– und Pflegezeiten **
Familiengelder des Landes: Landesfamiliengeld bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, Landesfamiliengeld + Landeskindergeld: für die Ansuchen benötigen Nicht-EU-Bürger weitere Nachweise: www.provinz.bz.it
Einheitliche Familienleistung "Assegno unico"
Kinderbonus für Neugeborene
Beitrag Neugeborene nach Einschreibung in einen Zusatzrentenfonds**