Arbeitslosengeld

Unterstützung beim Abfassen von Arbeitslosengesuchen

Wenn das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber oder durch das Saisonende bei saisonalen Arbeitsverhältnissen beendet wird, steht dem Betroffenen ein Arbeitslosengeld zu. Die Mitarbeiter des Bauernbund Patronats ENAPA beraten und unterstützen die Interessierten in allen Fragen zum Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld DS Agricola

Für landwirtschaftliche Tagelöhner besteht das Arbeitslosengeld in der Aufstockung der versicherten Tage im jeweiligen Kalenderjahr, um die fehlende Versicherungszeit abzudecken.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis über die geleisteten landw. Tagschichten

Arbeitslosengeld NASpI

Für alle anderen Arbeitnehmer deckt das Arbeitslosengeld die Zeitspanne vom Ende der Beschäftigung bis zum Beginn des nächsten lohnabhängigen Arbeitsvertrages (max. zwei Jahre) ab.  Um das Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen u.a. in den letzten 4 Jahren mindestens 13 Beitragswochen aufscheinen. Das Gesuch sollte innerhalb von sieben Tagen nach Arbeitsende angesucht werden. Für die Leistung gibt es einen monatlichen Höchstbetrag, der vom NISF/INPS ausbezahlt wird. Beginnend ab dem 6. Monat wird die Leistung um 3% monatlich reduziert.
Bei Selbstkündigungen (z.B. freiwillige Kündigung oder einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses) kann das Arbeitslosengeld nichtbeansprucht werden. Falls in den letzten 12 Monaten eine Selbstkündigung eingereicht wurde, müssen auch bei anschließender unfreiwilliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B. aufgrund Saisonsende) mind. 13 Wochen gearbeitet worden sein, um das Arbeitslosengeld beziehen zu können.

Dies gilt u.a. auch für unbefristet beschäftigte landwirtschaftliche Arbeiter der Genossenschaften und ihrer Vereinigungen, die landwirtschaftliche und tierzüchterische Erzeugnisse verarbeiten, bearbeiten und vermarkten.

Benötigte Unterlagen
  • Nachweis des letzten Arbeitsverhältnisses (Lohnstreifen)

Anfrage und Kontakt

KONTAKT