Die außerfamiliäre Hofübergabe

Hof sucht Bauer, Bäuerin sucht Hof

Nicht immer ist die Hofnachfolge innerhalb der Familie gesichert. Oft gibt es keine Nachfolgerinnen und Nachfolger, oder diese möchten den Hof nicht weiterführen.
Damit das Lebenswerk Bauernhof und das über Generationen gewachsene Wissen bestehen bleiben kann, und um einem Ausverkauf der Heimat entgegenzuwirken, bietet die außerfamiliäre Hofübergabe eine wertvolle Alternative.

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Außerfamiliäre Hofübergabe

Alle Infos zur außerfamiliären Hofübergabe im Überblick

Bei der außerfamiliären Hofübergabe übernehmen Menschen einen Hof, die nicht zur Familie des Hofübergebers bzw. der Hofübergeberin gehören.
Die potentiellen neuen Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer bringen dafür aber
Begeisterung, Verantwortung und Interesse an der Landwirtschaft mit – und sichern so den Weiterbestand des Hofes und die Bewirtschaftung der Flächen.
Bisher wurden viele Höfe ohne Nachfolge aufgegeben und an zahlungskräftige Käufer – häufig von außerhalb Südtirols – veräußert. Diese haben in der Regel kein Interesse an der landwirtschaftlichen Arbeit, sondern nur am Wohnhaus, das meist nur wenige Wochen im Jahr als Zweitwohnsitz genutzt wird.
Diesem „Ausverkauf der Heimat“ soll durch die außerfamiliäre Hofübergabe Einhalt geboten werden. Damit bleiben das Lebenswerk Bauernhof und mit ihm Geschichte und Wissen erhalten.
Da eine Hofübertragung schon bei Familienmitgliedern und noch mehr bei der außerfamiliären Hofübergabe ein sehr emotionaler Lebensabschnitt ist, garantiert der Südtiroler Bauernbund eine sorgfältige, sensible und professionelle Aufklärung, Vorbereitung und Begleitung.

 

Hofbesitzerinnen und -besitzer, die keine innerfamiliäre Nachfolge haben, müssen für eine außerfamiliäre Hofübergabe im Schenkungsweg einen standardisierten Fragebogen (siehe unten) vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen.
 

Der Hofübergeber kann den Fragebogen:
a) selbständig ausfüllen
b) gemeinsam mit der SBB-Bezirksleiterin bzw. dem SBB-Bezirksleiter im Bauernbund-Bezirksbüro ausfüllen
c) mit Unterstützung einer Lebensberaterin bzw. eines Lebensberaters ausfüllen – auf Wunsch direkt am Hof.
 

Alle Daten werden streng vertraulich behandelt!

 

Anmeldeformular für Übergeber

Zwischen Januar und Mai eines jeden Jahres können Personen, die einen Hof übernehmen und selbst bewirtschaften möchten, ihr Interesse bekunden.
Dafür müssen sie die persönlichen Daten und Vorstellungen mittels eines standardisierten Fragebogens an den Südtiroler Bauernbund übermitteln (der Fragebogen wird Anfang Januar freigeschaltet). Erfahrungen in der Landwirtschaft sind von Vorteil.

Für die Bearbeitung der Bewerbung, und damit sichergestellt ist, dass es sich um ein ernsthaftes Interesse handelt, ist eine Gebühr von 200 Euro zzgl. MwSt. an die Bauernbund-Service GmbH zu entrichten.
Die Gebühr wird bei Nichtberücksichtigung der Bewerbung nicht rückerstattet.

Auch hier gilt: Alle Daten werden vertraulich behandelt.

Die eingegangenen Fragebögen der Hofübergeber und Hofübernehmer werden gesammelt. Es werden nur die vollständigen Fragenbögen berücksichtigt. Die Verwaltungsgebühr muss gezahlt sein.
Danach wird geprüft, ob sich die Vorstellungen der beiden Seiten – etwa in Bezug auf Lage, Betriebsform, Größe usw. – decken.

Dieses sog. Matching erfolgt durch einen vom Südtiroler Bauernbund beauftragten, berufsmäßigen Makler.
Passen die Vorstellungen zusammen, findet ein Treffen zwischen der Hofübergeberin bzw. dem Hofübergeber und der potenziellen Hofübernehmerin bzw. Hofübernehmer statt und lernen sich persönlich kennen. Diese Treffen werden ebenfalls professionell vom Makler, den Bezirksleitern sowie den Lebensberaterinnen begleitet – vertraulich und wertschätzend.

Auch hier ist absolute Verschwiegenheit garantiert.

Nicht berücksichtigte Bewerbungen werden nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Eine automatische Teilnahme am Verfahren im Folgejahr gibt es nicht.
 

Natürlich reicht das Kennenlernen-Treffen nicht aus, um sicher zu sein, dass die Chemie stimmt.
Wenn beide Seiten aber ein gutes Gefühl haben, folgt eine Probephase, um sich noch besser kennenzulernen und zu prüfen, ob Hofübergeberin und Hofübergeber sowie Hofübernehmerin und Hofübernehmer wirklich zusammenpassen.


Für diese sehr wichtige Probephase gibt es vier verschiedene Formen:
a) freiwillige Mitarbeit (nur für die Berglandwirtschaft möglich) über den Verein Freiwillige Arbeitseinsätze
b) bezahlte Mitarbeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als landwirtschaftlicher Tagelöhner. Dabei müssen alle gesetzlichen Bestimmungen, wie z. B. Pflichtausbildungen, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Erste Hilfe, Tierwohl, Lohnzahlung usw. eingehalten werden.
c) teilweise Verpachtung des Hofes und Bewirtschaftung durch den möglichen Hofnachfolger
d) vollständige Verpachtung des Hofes und Bewirtschaftung durch den möglichen Hofnachfolger

Die Probephase wird rechtlich und organisatorisch von den Bezirksleitern und der Bäuerlichen Lebensberatung begleitet.
 

Verläuft die Probephase harmonisch und vertrauensvoll und für beide Seiten zufriedenstellend, kann eine Hofübertragung ins Auge gefasst werden.
Diese kann zeitnah oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Auf Wunsch begleiten die Bezirksleiterinnen und Bezirksleiter und die Bäuerliche Lebensberatung die Hofübergabe.  Sie erfolgt bei der außerfamiliären Hofübergabe im Rahmen eines Schenkungsvertrages, in dem alle an die Übergabe geknüpften Bedingungen, wie z. B. das Wohnrecht, der Fruchtgenuss usw. klar geregelt werden.