Bauernversicherung

Professionelle Beratung für Landwirte

Die Bauernversicherung ist eine Pflichtversicherung für bäuerliche Betriebe, die für deren Bearbeitung mind. 104 Tagschichten im Jahr benötigen bzw. in denen die Familiengemeinschaft (bis zum 4. Grad verwandt/verschwägert) mind. 1/3 der erforderlichen Arbeitskraft stellt. Auch das hauptsächliche Einkommen aus der Landwirtschaft ist Voraussetzung für die Eintragung in die Bauernversicherung.

Jede Änderung ist innerhalb von 90 Tagen in den zuständigen Bezirksbüros zu melden.

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