EEVE und/oder ISEE

Einkommens- und Vermögenserklärung

Für viele Leistungen des Landes wird die „Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung“ (EEVE), während für die staatlichen Leistungen die „Staatliche Einkommens- und Vermögenserklärung“ (ISEE) von den Antragstellern benötigt wird.
Dank dieser Erhebungen des Einkommens und des Vermögens sowie der zentralen Datenbanken wird der Zugang zu den verschiedenen Leistungen nicht nur vereinheitlicht, sondern auch wesentlich vereinfacht - d.h. ein und dieselbe EVEE-Erklärung bzw. ISEE-Erklärung kann für verschiedene Leistungsanträge vorgelegt werden.

Die EVEE-Erklärung

Für die folgenden Leistungen wird die „EEVE-Erklärung" verlangt:
  • Tarifbeteiligung für Sozialdienste (Altersheime, Hauspflege, Kinderhorte usw.)
  • Leistungen der finanziellen Sozialhilfe
  • Ticketbefreiung für Bedürftige
  • Rückerstattung der Ausgaben für zahnärztliche Prothesen
  • Rückerstattung für die indirekte Betreuung bei Krankenhausaufenthalten
  • Geförderter Wohnbau
  • Sozialer Wohnbau
  • Studienstipendien

Die ISEE-Erklärung

Für die folgenden Leistungen wird die „ISEE-Erklärung“ verlangt:
  • Kleinkinderbetreuung „Bonus Nido“
  • Landeskindergeld
  • Einheitliche Familienleistung "Assegno unico"

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