1) Berufskrankheit (INAIL), sofern die Krankheit in direktem Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit steht
Diese Leistungen sind vorgesehen:
- Tagegeld ab dem 3. Tag im Krankenstand
- Einmalzahlung bei einer Invalidität zwischen 6 % und 15 %
- monatliche Rente ab einer Invalidität von 16 %
- Zulage für Schwerinvaliden
2) Invalidität (NISF/INPS), sofern die Invalidität mindestens 2/3 der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt
Diese Leistungen sind vorgesehen:
- Invalidengeld ab einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von 2/3
- Arbeitsunfähigkeitsrente bei vollständigem Verlust der Arbeitsfähigkeit
3) Zivilinvalidität, unabhängig von der Arbeitsfähigkeit
Diese Leistungen sind vorgesehen:
- Teilinvalidenrente ab einer Invalidität von 74 %
- Vollinvalidenrente bei einer Invalidität von 100 %
- Begleitzulage
4) Behinderung laut Gesetz Nr. 104/92 (Feststellung der Behinderung bzw. des Schweregrades der Behinderung)
Diese Leistungen sind vorgesehen:
- verschiedene Vergünstigungen wie z.B. die Freistellung von der Arbeit, vergünstigter MwSt.-Satz beim Ankauf von Fahrzeugen
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- ärztliches Zeugnis (je nach dem Grad der Invalidität)
- Kopie des Personalausweises (Identitätskarte) sowie die Steuernummer des Antragstellers