Betriebsberatung
News
23.06.2022
Wer ab dem Jahr 2023 die gesetzlich vorgesehenen Gebührenermäßigungen für den Wasserzins in Anspruch nehmen möchte, muss innerhalb 30. September 2022 die jeweiligen Voraussetzungen dem Amt für nachhaltige Gewässernutzung mitteilen.
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