Beiträge für Landschaftspflege
Ansuchen um Beiträge für Vorhaben im Bereich der Landschaftspflege können nun wieder bis 30. April gestellt werden. Gefördert werden Investitionen, die dazu beitragen, das traditionelle Landschaftsbild zu erhalten. Die Anträge sind über myCivis einzureichen.
Bei den Beitragsansuchen für Landschaftspflege wird zwischen solchen ohne Kostenvoranschlag und mit festgelegten Fördersätzen (Errichtung von Holzzäunen, Eindeckung von Schindeldächern und Errichtung und Sanierung von Trockenmauern) und Beiträgen mit Kostenvoranschlag (ordentliche Instandhaltung von Waalen, ordentliche Instandhaltung von Zufahrts- und Wanderwegen in den Naturparken und im Nationalpark Stilfserjoch) unterschieden. Im Nationalpark Stilfserjoch werden darüber hinaus die Abtragung von Stachel- und Maschendraht, Holztröge aus Lärchenholz und „Schwellen“ für die Stabilität und Fixierung von Zaunpfosten gefördert. Die Beitragssätze innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten sind gleichgestellt. Für Objekte, die unter Denkmalschutz stehen, muss beim Landesdenkmalamt angesucht werden.
Berechnungsgrundlage
Für die Errichtung von Holzzäunen, Trockenmauern und die Eindeckung von Schindeldächern gibt es einen pauschalen Beitragssatz pro Laufmeter Zaun bzw. Quadratmeter Sichtfläche Trockenmauer oder Schindeldach. Diese Beiträge werden also unabhängig von den anfallenden Kosten berechnet. Nach Abschluss der Arbeiten müssen dem Antrag auf Auszahlung keine weiteren Abrechnungsunterlagen angehängt werden. Anspruchsberechtigt sind neben landwirtschaftlichen Unternehmen auch Privatpersonen, Vereinigungen, religiöse Einrichtungen, öffentliche Lokal- und Zentralverwaltungen, Interessentschaften, Konsortien u. a., die Eigentümer oder Pächter der Liegenschaften sind. Die Ansuchen werden chronologisch bearbeitet, sobald die im Haushalt vorgesehenen Mittel erschöpft sind, werden keine Ansuchen mehr entgegengenommen. Vorrangig behandelt werden Ansuchen in Schutzgebieten (z. B. Naturparke, Nationalpark Stilfserjoch, Landschaftsschutzgebiet Seiser Alm). Arbeitsstunden in Eigenregie können für Vorhaben mit Kostenvoranschlag (Instandhaltung von Waalen sowie von Zufahrts- und Wanderwegen in den Naturpaks und im Nationalpark) vom Antragsteller und dessen am Hof lebenden, mitarbeitenden Familienmitgliedern belegt werden. Auch kann vorhandenes Eigenmaterial aufgelistet werden.
Der Beitrag muss mindestens 300 Euro ausmachen. Sucht ein Landwirt z. B. für einen Bretterzaun mit mindestens drei Brettern an, für den der Beitrag sechs Euro pro Laufmeter beträgt, muss er für mindestens 50 Meter Zaun ansuchen. Der Landwirt verpflichtet sich, das geförderte Objekt nach der Beitragsauszahlung 15 Jahre lang in gutem Zustand und ohne Veränderungen zu erhalten.
Holzzäune
Bei Holzzäunen hängt der Beitrag vom Zauntyp ab (s. Tabelle 1). Es wird nur der Neuholz-Anteil gefördert. Bei nicht fachgerechter Errichtung werden 30 Prozent der Förderung abgezogen. Nicht gefördert werden Zäune auf Sockeln, Mauern oder Metallsäulen und mit Holzschutzmitteln behandelte oder aus nicht heimischen Holzarten bestehende Zäune. In den Richtlinien des Amtes wird beschrieben, wie der jeweilige Zaun auszuführen ist. Eine Besonderheit gibt es beim Speltenzaun, der nur noch für die Einfriedung von Bauerngärten, „Wasser Tschotten“ oder kleinen Auslaufflächen gefördert wird.
Schindeldächer
Beiträge für Schindeldächer (s. Tabelle 2) werden bei bestehenden und neu zu errichtenden Gebäuden gewährt, wenn das gesamte Dach eingedeckt wird und sie das traditionelle Landschaftsbild aufwerten. Darunter fallen z. B. Almhütten, Ställe, Heuschupfen, Holzschuppen und Wohngebäude. Nicht förderungswürdig sind hingegen Dächer von Ferienhäusern, Privatvillen, Gasthäusern oder von Gebäuden, die ausschließlich dem Urlaub auf dem Bauernhof dienen. Die nachträgliche Montage von Photovoltaikpaneelen, Solarkollektoren, Dachliegefenstern oder gehobelter Schindeln führen zum Ausschluss von der Förderung. Im Falle einer Verschalung sind spezifische Vorgaben zu beachten, es erfolgt jedoch keine Beitragskürzung.
Trockenmauern und Sonstiges
Für die Errichtung oder Sanierung von Trockenmauern wird ein Beitrag von 50 Euro pro Quadratmeter Sichtfläche gewährt. Die Basis der Trockenmauer muss mindestens 60 Zentimeter breit sein. Zyklopenmauern werden nicht gefördert. Wenn Steine verwendet werden, die größer sind als die einer fachgerecht ausgeführten Trockenmauer, wird der Beitrag um 30 Prozent reduziert. Trockenmauern von Hotels oder Privatvillen werden nicht gefördert.
Projekte mit Kostenvoranschlag
Für die ordentliche Instandhaltung von naturbelassenen Waalen gibt es einen Beitrag von 50 Prozent der anerkannten Kosten. Die ordentliche Instandhaltung von Zufahrtswegen innerhalb von Naturparken, die als Hauptwanderwege genutzt werden, wird mit 30 Prozent der anerkannten Kosten gefördert. Welche Wege das sind, entscheidet der Naturparkausschuss oder der Führungsausschuss des Nationalparks Stilfserjoch. Speziell im Nationalpark Stilfserjoch werden noch folgende Vorhaben gefördert: Die Abtragung von Stachel- und Maschendraht mit 1,10 Euro pro Laufmeter, traditionelle Holztröge aus Lärchenholz von mindestens drei Meter Länge mit einem Höchstbeitrag von 300 Euro pro Trog und „Schwellen“ aus Lärchenholz, die der Fixierung von Zaunpfosten in einer Trockenmauer dienen, mit 15 Euro pro Schwelle.
Digitale Ansuchen über myCivis
Um den Beitrag zu erhalten, müssen Gesuchsteller auf jeden Fall vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten ansuchen. Es ist nicht mehr möglich, Gesuche in Papierform einzureichen. Die Gesuche müssen ausschließlich digital über die Plattform des Landes myCivis eingereicht werden. Man findet die Verlinkung zum Online-Dienst in myCivis auf der Website Beiträge für Landschaftspflege (https://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1003060) – dort sind auch die wichtigsten Informationen zur Förderung zusammengefasst – oder indem man in myCivis nach dem Dienst „Beiträge für Landschaftspflege“ sucht.
Den ganzen Bericht samt ausführlichen Tabellen finden Sie ab Freitag in der Ausgabe 3 des „Südtiroler Landwirt“ vom 17. Februar ab Seite 33, online auf „meinSBB“ oder in der „Südtiroler Landwirt“-App.