EU-Landwirtschaftskommission bringt Weinpaket auf den Weg

Mit einer Reihe von Neuerungen und Vereinfachungen soll dem Weinsektor in Europa aus der Krise geholfen werden. Die Agrarkommission des Europäischen Parlaments hat deshalb das EU-Weinpaket auf den Weg gebracht.

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Politik Wirtschaft

„Die Neuerungen, die wir im Weinpaket vorsehen, betreffen vor allem die Wiederbepflanzung, die Vereinfachungen in erster Linie Vermarktung und Etikettierung sowie den Zugang zu europäischen Förderfonds“, so Herbert Dorfmann, der nicht nur Mitglied der EU-Landwirtschaftskommission ist, sondern zugleichAgrarsprecher der EVP, der größten Fraktion im Europäischen Parlament. Dorfmann weist zudem darauf hin, dass im EU-Weinpaket erstmals auch gezielte Maßnahmen für den Weinbau im Berggebiet vorgesehen sind. Wird der von der Agrarkommission des Parlaments auf den Weg gebrachte Entwurf des EU-Weinpakets auch vom EU-Parlament selbst verabschiedet, gesteht die EU dem Weinbau im Berggebiet damit erstmals eine rechtliche Sonderstellung zu. „Die EU nimmt zur Kenntnis, dass der Weinbau im steilen, unwegsamen, nicht maschinell zu bearbeitenden Gelände ganz andere Voraussetzungen und auch sehr viel höhere Kosten mit sich bringt als jener in Gunstlagen“, erklärt Herbert Dorfmann. 

Konkret bedeutet dies etwa, dass der Weinbau im Berggebiet etwa von weiteren Einschränkungen der Wiederbepflanzung ausgenommen werden kann. „Dies ist wichtig, weil die Regeln, mit der eine Überproduktion verhindert werden sollen, mit dem EU-Weinpaket noch weiter verschärft werden“, so Dorfmann. Die Mitgliedstaaten sollen künftig etwa Marktregeln zur Regulierung des Angebots festlegen dürfen. „Das kann etwa durch die Festsetzung von Höchsterträgen oder Vorschriften für die Lagerhaltung geschehen“, erklärt der Südtiroler EU-Parlamentarier. Auch die Wiederbepflanzung soll künftig weiter eingeschränkt werden, zugleich sollen die Qualitätsproduktion, der Anbau traditioneller Rebsorten und die Erhaltung traditioneller Anbaumethoden gefördert werden. Mit dem EU-Weinpaket neu geregelt werden auch die Vorschriften für die Kennzeichnung alkoholarmer oder alkoholfreier Weine. „Darüber hinaus soll auch die Angabe von Nährwerten und Zutaten vereinfacht werden, etwa durch die Verwendung eines einheitlichen Piktogramms“, so Dorfmann. Für den Export von Weinen in Drittländer soll die Verpflichtung zur Kennzeichnung von Nährwerten und Zutaten sogar gänzlich fallen.

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