Familienleistungen 2025
Der folgende Artikel soll einen Kurzüberblick über die verschiedenen Familienmaßnahmen geben, die ab Jänner beantragt werden können.
Die einheitliche Familienleistung (AUU) und das Landeskindergeld (LKG) sind wirtschaftliche Unterstützungsmaßnahmen mit jährlicher Laufzeit für Familien. Die Höhe des monatlichen Beitrags ist an die staatliche Einkommens- und Vermögenserklärung (ISEE) sowie an variable Faktoren gekoppelt, wobei jedoch bestimmte Mindestbeträge auch ohne ISEE beansprucht werden können, u. a. die einheitliche Familienleistung, das Landesfamiliengeld, der Kinderhortbeitrag.
Einheitliche Familienleistung
Die einheitliche Familienleistung wird für jedes zu Lasten lebende minderjährige Kind oder ab dem siebten Schwangerschaftsmonat oder zu Lasten lebende beeinträchtigte Kind (ohne Altersgrenze) ausbezahlt. Der Beitrag kann entweder zu 100 Prozent einem Elternteil ausbezahlt werden oder auf beide Elternteile, jeweils zu 50 Prozent, aufgeteilt werden. Zudem kann die Leistung auch für jedes zu Lasten lebende volljährige Kind bis zum Alter von 21 Jahren beansprucht werden, das sich in einer der folgenden Situationen befindet: Es absolviert eine schulische oder berufliche Ausbildung oder ein Studium, es befindet sich in einem Praktikum oder einer Beschäftigung und weist ein Gesamteinkommen von weniger als 8000 Euro pro Jahr auf, es ist bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung als arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet oder leistet den allgemeinen Zivildienst. Falls das Kind in die letzte Kategorie fällt, kann es den Antrag anstelle der Eltern einreichen und den Betrag direkt beziehen.
Höhe des Beitrags: Die Höhe des Beitrags hängt von mehreren Faktoren ab. Je nach ISEE-Einkommenswert werden verschiedene Beträge ausgezahlt und evtl. erhöht: ab dem dritten Kind, bei einer Familie mit vier oder mehr Kindern, für Mütter unter 21 Jahren, falls beide Eltern ein Arbeitseinkommen beziehen und bei Kindern mit Beeinträchtigung. Die Beträge wurden an die Inflation angepasst.
Mindestbeträge und Nachreichen der ISEE: Falls bereits ein Gesuch um die einheitliche Familienleistung gestellt wurde, läuft dies automatisch weiter und die Mindestbeträge werden bezogen. Des Weiteren gilt:
- Falls die ISEE nicht abgefasst bzw. ein bestimmter ISEE-Wert überschritten wird, steht der Mindestbetrag zu.
- Falls zum Zeitpunkt des Ansuchens keine gültige ISEE vorhanden ist, gelten folgende Regeln: Falls die ISEE bis zum 30. Juni abgefasst wird, werden die eventuellen Erhöhungen für die vergangenen Monate ab März rückwirkend ausbezahlt.
- Folgende Änderungen im laufenden Antrag müssen jeweils an das Patronat mitgeteilt werden:
- Geburt von Kindern;
- Änderung/Ergänzung des Behindertenstatus des Kindes;
- Änderung Schul-/Ausbildungsbesuch der volljährigen Kinder (18–21 Jahre alt);
- Erreichung der Volljährigkeit des Kindes im laufenden Jahr (Gesuch wird automatisch gestoppt);
- Änderung Trennung/Ehe der Eltern;
- Aufteilung zwischen den beiden Elternteilen auf der Grundlage eines Gerichtsbeschlusses/Vereinbarung zwischen den Eltern;
- Änderung der Zahlungsmodalität.
Landeskindergeld
Das Landeskindergeld (LKG) wird für jedes zu Lasten lebende minderjährige Kind oder zulasten lebende beeinträchtigte Kind (mit Zivilinvalidität von mind. 74 % – ohne Altersgrenze) bei einem ISEE-Wert unter 40.000 Euro ausbezahlt. Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden: Das Kind ist in Südtirol wohnhaft, lebt im gemeinsamen Haushalt mit dem Antragsteller und scheint auf dem Familienbogen auf. Der Antragsteller hat seit mindestens fünf Jahren – bzw. 15 Jahre mit Unterbrechung, davon ein Jahr vor Gesuchstellung – den Wohnsitz in Südtirol (Antragsteller oder anderes Elternteil). Die Erneuerungsanträge um LKG können ab Jänner 2025 gestellt werden. Ansuchen, welche bis 30. September gestellt werden, werden auch rückwirkend ab 1. März ausbezahlt. Ansuchen, die ab 1. Oktober gestellt werden, werden ab dem darauffolgenden Monat ausbezahlt. Neu ist: Der Kita-Bonus beträgt ab 2025 insgesamt 3600 Euro und wird Familien mit einem ISEE-Wert unter 40.000 Euro gewährt. Es ist nicht mehr erforderlich, dass sich im Haushalt mindestens ein Kind unter zehn Jahren befindet. Unverändert bleibt der Betrag, der bei einem ISEE-Wert über 40.000 Euro zusteht, nämlich 1500 Euro.
Infos zur ISEE-Erklärung
Das Patronat ENAPA wird die Betroffenen kontaktieren und rät, in der Zwischenzeit bereits die Unterlagen vollständig laut der Unterlagenliste ISEE 2025 zu sammeln, falls diese abgefasst werden soll. Falls der ISEE-Wert im Jahr 2024 unter 50.000 Euro lag, obliegt es den Betroffenen zu entscheiden, ob die Erklärung erneut abgefasst werden soll. Jenen, die einen ISEE-Wert über 50.000 Euro hatten, rät das Patronat, die Erklärung nur abzufassen, falls sich 2024 das Finanz- und Einkommensvermögen deutlich reduziert bzw. es Änderungen in der Familienzusammensetzung gegeben hat (z. B. im Jahr 2023 hat die Ehefrau ein Einkommen bezogen, während sie 2024 kein/ein geringes Gehalt hatte). Weitere Infos gibt es in der Familienbroschüre unter www.sbb.it/de/patronat/kindergeld-familiengeld-suedtirol. Falls bereits ein Gesuch um einheitliche Familienleistung gestellt wurde, läuft dies automatisch weiter, Änderungen müssen jedoch mitgeteilt werden. Die Unterlagenliste für die ISEE-Erklärung ist unter rebrand.ly/isee-unterlagenliste abrufbar.
