Kinder in Fonds einschreiben?

Zu Lasten lebende Personen und Kinder können in einem Zusatzrentenfonds eingeschrieben werden, insofern dies vorgesehen ist.

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Geburt & Familie Zusatzrente

Kinder bis zum 24. Lebensjahr sind bis zu einer Einkommenshöchstgrenze von 4000 Euro steuerlich zu Lasten. Sofern der Zusatzrentenfonds es vorsieht, können sie bereits vor Volljährigkeit als zu Lasten lebendes Kind eingeschrieben werden. Die Beträge, die eingezahlt werden, können steuerlich abgesetzt werden. Grundsätzlich gilt: Wenn jemand ein Einkommen hat, können die eigenen Beiträge von der Steuergrundlage abgezogen werden. Nur der Mehrbetrag, der nicht selbst abgezogen werden kann, kann von der Person abgezogen werden, zu deren Lasten man lebt. Hierbei gilt der Höchstbetrag von 5.164,57 Euro. Wenn also jemand 3000 Euro einzahlt, aber nur 2000 Euro verdient, können bis zu 2000 Euro abgezogen werden. Die restlichen 1000 Euro können von der Person abgezogen werden, zu deren Lasten man lebt, wobei der Höchstbetrag von 5.164,57 Euro nicht überschritten werden darf. Sollte die Person, zu deren Lasten man lebt, bereits 5000 Euro einzahlen, können nur noch 164,57 Euro der Beiträge von zu Lasten lebenden Personen abgezogen werden. Neben der steuerlichen Absetzbarkeit der Beträge gibt es bei einer Einschreibung eines Kindes weitere Vorteile, z. B. die Mitgliedschaftsjahre, welche frühzeitig erreicht werden. Falls beispielsweise bei Volljährigkeit ein Ansuchen um Vorschuss auf die Erstwohnung eingereicht wird, welches an eine Mitgliedschaft von acht Jahren gekoppelt wird, ist diese Voraussetzung bereits erfüllt.

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