Kriterien fürs Pflegegeld

Die Voraussetzung für den Erhalt des Pflegegeldes wurden kürzlich angepasst. Damit sollen die Wartezeiten verkürzt werden.

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Im Jahr 2021 hatten über 15.400 pflegebedürftige Menschen insgesamt fast 255 Millionen Euro als Pflegegeld erhalten. Besonders seit der Pandemiezeit und den damit verbundenen Einschränkungen haben sich in allen Bezirken Südtirols Wartezeiten bei der Einstufung ergeben. Mittlerweile warten Pflegebedürftige im Durchschnitt rund sieben Monate auf eine Einstufung. 

Der Beschluss der Landesregierung soll vor allem organisatorische Verbesserungen mit sich bringen, die sich auch zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger auswirken. Im Detail sollen damit die Fristen zur Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfes bei der Ersteinstufung und bei der Wiedereinstufung von derzeit 30 auf 60 Tage angehoben werden. Verlängert wird auch der Auszahlungszeitraum des Pflegegeldes für Menschen mit fortgeschrittener Krankheit: Derzeit haben diese Anrecht auf das Pflegegeld für den Zeitraum von sechs Monaten, künftig werden es zwölf Monate sein. Derzeit wird das Pflegegeld grundsätzlich für fünf Jahre ausbezahlt, durch die Richtlinienänderung wird die Auszahlung auf unbegrenzte Zeit ausgedehnt. 

Nur bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes muss künftig der Pflegebedarf neu festgestellt und eingestuft werden. Neu ist, dass es künftig Einstufungen in barrierefreien Räumlichkeiten des Dienstes für Pflegeeinstufung geben wird. Bisher wurde dies vor Ort, also im Wohnumfeld der pflegebedürftigen Person, vorgenommen. Lediglich dann, wenn der Hausarzt beziehungsweise die Hausärztin einer pflegebedürftigen Person aus gesundheitlichen Gründen davon abrät, erfolgt die Einstufung weiterhin durch einen Hausbesuch. Mit dem neuen Beschluss werden auch die Kriterien für die Amtseinstufung überarbeitet, sodass künftig eine Einstufung von Amtswegen einfacher und zeitnaher umgesetzt werden kann. 

Mehr Informationen dazu gibt es online unter bit.ly/pflegegeld22.  

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