Die Betroffenen können sich an die Mitarbeiter des Patronates ENAPA in den Bauernbund-Bezirksbüros wenden, um das Gesuch zu stellen. (Foto: Pexels)

Arbeitslosengeld beantragen

Bis zum 2. April 2024 können die lohnabhängigen Arbeiter in der Landwirtschaft um das ­Arbeitslosengeld ansuchen.

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Patronat Arbeitslosengeld Naspl

Das Recht auf die Arbeitslosenunterstützung haben alle lohnabhängigen landwirtschaftlichen Arbeiter, die im Jahr 2023 in den Namensverzeichnissen der abhängigen landwirtschaftlichen Arbeiter für weniger als 270 Tage eingetragen waren, mindestens zwei Versicherungsjahre nachweisen können, in den Jahren 2022 und 2023 eine vorwiegende Beitragszeit als landwirtschaftlicher Arbeiter geltend machen können sowie mindestens 102 Tagesbeiträge versichert waren. Das Arbeitslosengeld entspricht einem Betrag von 40 Prozent der vertraglichen Entlohnung und wird für die Anzahl der gemeldeten Tagschichten gewährt, wobei die Summe der gemeldeten Tagschichten und Tage an Arbeitslosengeld nicht die Höchstanzahl von 365 Tagen überschreiten darf.

Die zu entschädigende Arbeitslosenzeit wird ermittelt, indem von der Zahl 365 die geleisteten Tagschichten in der Landwirtschaft, eventuelle übrige Arbeitstage außerhalb der Landwirtschaft, die Zeiten, in denen jemand selbstständig tätig war, die entschädigten Kranken- und Unfallzeiten sowie Mutterschaftszeiten abgezogen werden. Die Anträge auf Arbeitslosenunterstützung für das Jahr 2023 müssen beim NISF/INPS innerhalb 2. April 2024 eingereicht werden. Für den Antrag sind folgende Unterlagen notwendig: 

  • Kopie Identitätskarte;
  • Nachweis der geleisteten Tagschichten 2023 (Trimestermeldung o. Ä.);
  • Nachweis sonstiger Arbeitstätigkeiten im Jahr 2023, besonders von selbstständigen Tätigkeiten;
  • Steuernummer, auch aller zu Lasten lebenden Familienmitglieder;
  • Kopie aller Seiten des Reisepasses, sofern vorhanden;
  • für Nicht-EU-Bürger: Kopie Aufenthaltsgenehmigung;
  • für EU-Bürger: Mod. U1 (Nachweis über Arbeitstätigkeit bzw. bezogenes Arbeitslosengeld im Ausland).

Sofern auch um Familiengeld für das Jahr 2023 angesucht wird, sind auch eine Eigenerklärung zum Familienbogen, die Einkommensnachweise 2021 und 2022 (Mod. PF/Unico 2023 und 2022, Mod. 730/2023 und 2022, Mod. CU 2023 und 2022) bzw. – für EU-Bürger – die Formulare Mod. E401 und E411 (Nachweis der Familienzusammensetzung und Betrag des bezogenen Familiengeldes) vorzulegen.

Auch für Arbeiter in ­Genossenschaften
Als landwirtschaftliche Arbeiter sind auch die Arbeiter in landwirtschaftlichen Genossenschaften, Obstgenossenschaften, Kellereien, Sennereien, Saatbaugenossenschaften, Gärtnereien usw. gemeldet. Deren Arbeitslosenzeiten müssen umgehend an das Bezirksbüro gemeldet werden. Die Betroffenen können sich an die Mitarbeiter des Patronates ENAPA in den Bauernbund-Bezirksbüros wenden, um das Gesuch zu stellen. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter des Patronates ENAPA allen Interessierten kostenlos zur Verfügung. Informieren kann man sich auch im Internet unter www.sbb.it/patronat

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