Murmeltierschäden melden
Die Schäden sind von den betroffenen Grundeigentümern innerhalb 15. Juni an die zuständige Forststation zu melden.
Eine Sonderbestimmung der Autonomen Provinz Bozen ermöglicht eine verträgliche Entnahme des staatsweit geschützten Murmeltiers. Für gemeldete und anschließend von der Forstbehörde überprüfte Schadflächen werden zusätzlich Murmeltierabschüsse genehmigt. Solche Schäden sind unter anderem Grabschäden in Mähwiesen oder Kuhweiden, untergrabene Hütten, unterwühlte Hangverbauungen sowie Wasserspeicher oder Masten. Für die Erstellung der diesjährigen Abschusspläne für Schadgebiete ist eine Meldung an die gebietsmäßig zuständige Forststation notwendig, welche das Ausmaß der Schäden überprüft. Auch im Vorjahr anerkannte Schadflächen müssen erneut gemeldet werden.
Der entsprechende Vordruck für die Meldung ist auf der Homepage der Landesverwaltung zu finden: http://www.provinz.bz.it/land-forstwirtschaft/fauna-jagd-fischerei/formulare.asp unter „Murmeltierschäden“.