Neuerungen im Rentenbereich
Im staatlichen Bilanzgesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 wurden einige Neuerungen veröffentlicht. Weitere Informationen und Programmanpassungen von Seiten des INPS sind noch ausständig.
Im Rentenbereich gibt es einige Neuerungen und Verlängerungen, welche im folgenden Beitrag kurz aufgeschlüsselt werden.
Neue Rentenform „Quote 103“: Wer im Jahr 2024 mindestens ein Alter von 62 Jahren und 41 Beitragsjahre erreicht, kann diese Rentenform mit einer Wartezeit (sieben Monate bei Lohnabhängigen und neun bei öffentlich Bediensteten) beanspruchen. Für den Zeitraum der vorgezogenen Pensionierung bis zum Erreichen des Rentenalters wird ein monatlicher Höchstbetrag von 2394,44 Euro an Rente ausbezahlt. Diese Rentenform ist unvereinbar mit Arbeitseinkommen aus selbstständiger oder lohnabhängiger Tätigkeit bis zum Erreichen des Rentenalters (heute 67 Jahre), ausgenommen sind Einkommen aus autonomer gelegentlicher Tätigkeit bis zu 5000 brutto jährlich.
Rente für Frauen „opzione donna“: Die Rentenform wurde bis 31. Dezember 2023 mit Änderungen verlängert. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Frauen 35 Beitragsjahre und 59 Jahre (zwei und/oder mehrere Kinder), 60 Jahre (ein Kind) oder 61 Jahre (keine Kinder) erreichen. Die Wartezeiten – ein Jahr für Lohnabhängige und 18 Monate für Selbstständige – haben sich hingegen nicht verändert. Weiters ist diese Rentenform nur mehr Frauen in bestimmten Lebenslagen vorbehalten, und zwar: Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und seit mindestens sechs Monaten den Ehegatten oder einem zusammenlebenden Verwandten ersten Grades mit einer schweren Behinderung lt. Gesetz Nr. 104/1992 betreuen oder einen zusammenlebenden Verwandten zweiten Grades pflegen, falls die Eltern oder der Ehegatte der pflegebedürftigen Person das 70. Lebensjahr vollendet haben oder Krankheiten aufweisen, welche zu einer Invalidität geführt haben bzw. infolgedessen verstorben sind; Personen mit einer Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent; entlassene Arbeitnehmerinnen von krisenbehafteten Unternehmen, hierfür gilt das Alter von 59 Jahren, unabhängig von der Zahl der Kinder.
Verlängerung Rentenform „APE Sociale“: Die Rentenform „APE sociale“ mit mindestens 30 bzw. 36 Beitragsjahren und einem Mindestalter von 63 Jahren und fünf Monaten wurde für das Jahr 2024 verlängert. Die Ermächtigungsanträge sind innerhalb 31. März, 15. Juli oder 30. November zu stellen.
Versicherungslücken nachkaufen: Die Nachkaufmöglichkeit von Versicherungslücken im Umfang von maximal fünf Jahren (ex pace contributiva) für Erstversicherte von 1. Jänner 1996 bis 30. Dezember 2023 wird versuchsweise für die Jahre 2024 und 2025 eingeführt. Der Schuldbetrag kann mit bis zu max. 120 monatlichen Raten ohne Zinszuschläge beglichen werden und ist steuerlich absetzbar. Bei Pensionierung muss der gesamte Schuldbetrag eingezahlt worden sein.