Vergütung für Lohnabhängige
Eine weitere Vergütung von 150 Euro für Geringverdiener ist laut Dekret „aiuti ter“ vorgesehen. Mehr Infos dazu im folgenden Beitrag.
Der Betrag wird nur einmal gewährt, auch wenn mehrere Arbeitsverhältnisse aufrecht sind. Er ist steuerfrei und zählt nicht als Einkommen bei den verschiedenen Sozialmaßnahmen. Die Vergütung wird von Amts wegen für folgende Kategorien automatisch mit dem Novembergehalt ausbezahlt:
Lohnabhängige: Lohnabhängigen, die über eine monatliche Bruttoentlohnung unter 1538 Euro verfügen, wird über den Arbeitgeber mit dem Novembergehalt eine einmalige Vergütung von 150 Euro gewährt. Dies geschieht automatisch, falls der Arbeitnehmer erklärt, nicht Inhaber einer Rente, RDC, Sozialgeld, Zivilinvalidenleistung etc. zu sein.
Saisonarbeiter im Tourismus- und Thermalbereich sowie Arbeiter im Unterhaltungsbereich und Sport: Sie erhalten hingegen die Vergütung automatsch vom INPS ausgezahlt, falls sie im Jahr 2021 die einmalige Vergütung bezogen haben.
Hausangestellte: Hausangestellte, die am 24. September 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis hatten und innerhalb September 2022 das Gesuch um einmalige Vergütung von 200 Euro gestellt haben, erhalten die Vergütung von 150 Euro automatisch.
Rentner und Bezieher von bestimmten Leistungen (siehe Tab. 1) erhalten die Vergütung automatisch. Das Amt führt Einkommenskontrollen durch und verlangt evtl. ungerechtfertigte Beträge innerhalb des Folgejahres wieder zurück. Versicherte Selbstständige in der INPS-Separatverwaltung und andere Kategorien (siehe Tab. 2) müssen, um die Vergütung zu erhalten, einen Antrag beim INPS stellen. Die Vergütung soll nach Antragstellung 2023 ausbezahlt werden. Weitere Klärungen sind noch ausständig.