Verpflichtungen für Bioförderung

Im Rahmen der Umsetzung der Agrarfinanzierungsperiode 2023–2027 wurde die Förderung für den ­ökologischen Landbau wieder bestätigt. Es gilt jedoch, einige Verpflichtungen einzuhalten.

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Steuerberatung

Für die in dieser Periode neu förderfähigen Almflächen muss ein Viehbesatz mit einer Bestoßung zwischen 0,1 und 1 GVE pro Hektar für 60 Tage vorgewiesen werden. Es können auch Tiere aus konventionell geführten Betrieben aufgetrieben werden, sofern die auf der Alm hergestellten Produkte nicht als Bioprodukte verkauft werden. Almbewirtschafter, welche sich nicht bereits heuer zu Jahresbeginn beim Amt für biologische Produktion für die Erstregistrierung gemeldet haben, können dies bis Jahresende nachholen, wobei die fünfjährige Verpflichtung mit dem 1.1.2024 startet. Zusätzlich muss eine anerkannte Biokontrollstelle ausgewählt werden. Dies gilt generell für alle Neueinsteiger und neuen Flächen, welche in das Fördersystem des ökologischen Landbaues aufgenommen werden. Neben der Eintragung des Betriebes im Nationalen Verzeichnis der biologisch wirtschaftenden Unternehmen muss die Flächenverfügbarkeit fünf Kalenderjahre lang ohne Unterbrechung gewährleistet werden.

Um zu vermeiden, dass der gesamte für die betreffende Maßnahme erhaltene Beitrag zurückgezahlt werden muss, ist vor allem bei der Aufnahme von Flächen, welche sich nicht im Eigentum befinden, Vorsicht geboten. Im Verhältnis zum Erstansuchen dürfen nämlich in den fünf Jahren die Flächen nur um maximal 20 Prozent reduziert werden. Zudem können bei mehrjährigen Kulturen (Obst- bzw. Weinbau) und Ackerbau die Flächen nicht wie bisher von Jahr zu Jahr ausgetauscht werden. Das heißt: Für Katasterparzellen, für die im ersten Jahr angesucht wird, muss auch für die darauffolgenden vier Jahre angesucht werden. Für Wiesen, Weiden und Almflächen hingegen sind die Flächen in den ersten drei Jahren variabel. Dies bedeutet: Im dritten, vierten und fünften Jahr muss mit denselben Parzellen angesucht werden.
Für weitere Informationen stehen das Amt für Landmaschinen und biologische Produktion sowie die Abteilung Förderungen in den Bauernbund-Bezirksbüros zur Verfügung.

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