Neuer Bonus für berufstätige Mütter
Die Antragstellung ist bis 9. Dezember 2025 möglich.
Das klärende Rundschreiben zum neuen Beitrag „Bonus Mamme“ für lohnabhängige oder selbständige tätige Mütter, ausgenommen Hausangestellte, wurde vom NISF/INPS veröffentlicht – ab sofort können die Anträge gestellt werden. Wie auch bereits in der Landwirtausgabe Nr. 14, welche am 7. August erschienen ist, angekündigt, erhalten nun Mütter, die im Jahr 2025 einer beruflichen Tätigkeit (u.a. Bauernversichert, Handel, Handwerk usw.), mit einem max. steuerpflichtigen Jahreseinkommen aus Arbeit von max. 40.000 Euro, nachgegangen sind, einen monatlichen Beitrag von 40 Euro, maximal 480 Euro für das gesamte Jahr. Dieser Beitrag ist steuer- und beitragsfrei und wird nicht für die Berechnung der Einkommens- und Vermögenserklärung ISEE berücksichtigt. Weitere Voraussetzungen für den Erhalt der Leistung:
- Mütter mit zwei Kindern:
- Das jüngste Kind ist unter 10 Jahre alt
- Mütter mit drei oder mehr Kindern:
- Das jüngste Kind ist unter 18 Jahre alt
- Kein unbefristetes Arbeitsverhältnis, da hier bereits eine Reduzierung der Sozialabgaben über den Lohnstreifen erfolgt
Fristen für die Antragstellung:
- Für alle, die die Voraussetzungen bis zum 28. Oktober 2025 erfüllen, muss der Antrag bis spätestens 09. Dezember 2025 eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt einmalig im Dezember 2025.
- Wer die Voraussetzungen erst nach dem 28. Oktober 2025 erfüllt, kann den Antrag bis zum 31. Januar 2026 stellen. Die Auszahlung erfolgt einmalig im Februar 2026.
Das Bauernbund-Patronat ENAPA wird die Betroffenen lt. internen Archiv kontaktieren, steht für Fragen und die Abwicklung des Antrags zur Verfügung.
Die betroffene Mutter kann – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – das Gesuch selbstständig mit ihrem persönlichen SPID einreichen. Das SBB-Patronat stellt hierfür eine allgemeine Anleitung zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Bei selbstständig übermittelten Anträgen übernimmt das Patronat keine Haftung für Fehler oder daraus entstehende Sanktionen.