Als Arbeitslose bauernversichert?
Wer Arbeitslosengeld bezieht und vorhat, sich in die Bauernversicherung einzutragen, muss einige Dinge beachten.
Vorweg ein Beispiel: Lisa bezieht Arbeitslosengeld, da ihr saisonaler Arbeitsvertrag ausgelaufen ist. Sobald dieses nicht mehr ausbezahlt wird, möchte sie sich zu Hause auf dem elterlichen Hof in die Bauernversicherung eintragen lassen, um ihre Eltern zu unterstützen. Als sie dies so vornehmen lässt und die offizielle Bestätigung der Eintragung in die Bauernversicherung erhält, erwartet sie eine unangenehme Überraschung. Sie muss die Beträge des Arbeitslosengeldes zurückzahlen und wurde rückwirkend ab Ende ihres Arbeitsvertrages in die Bauernversicherung eingetragen.
Wie hätte dieser Umstand verhindert werden können? Beim Ansuchen um Arbeitslosengeld hätte Lisa sich zeitgleich in die Bauernversicherung eintragen lassen müssen, dann wäre das mit der Rückzahlung nicht so geschehen wie im Beispiel beschrieben. Zudem hätte sie beim Gesuch um Arbeitslosengeld innerhalb von 30 Tagen angeben müssen, dass sie eine zukünftige selbstständige Tätigkeit ausübt. Für weitere Informationen stehen die Patronatsmitarbeiter in den Bauernbund-Bezirksbüros kostenlos zur Verfügung.