Gesuche um Arbeitslosengeld sind innerhalb von sieben Tagen zu stellen.

Neues zum Arbeitslosengeld

Beim Arbeitslosengeld „NASpI“ gibt es eine Neuerung für all jene, die eine Selbstkündigung eingereicht haben.

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Arbeitslosengeld Naspl

Das Arbeitslosengeld „NASpI“ wird gewährt, wenn der oder die Betroffene eine Eintragung in das Arbeitslosenverzeichnis beim Arbeitsamt vorweisen kann und in den letzten vier Jahren mindestens 13 Beitragswochen gearbeitet hat. Neu ist nun Folgendes: Falls in den zwölf Monaten vor dem Antrag eine Selbstkündigung eingereicht wurde, müssen auch bei anschließender unfreiwilliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z. B. aufgrund Saisonende) mindestens  13 Wochen gearbeitet werden, um das Arbeitslosengeld beziehen zu können. Dazu einige Beispiele:

  • A reicht die Selbstkündigung ein, arbeitet anschließend fünf Wochen im Gastgewerbe, dann läuft der Vertrag aus (Saisonende). Es kann kein Antrag um Arbeitslosengeld gestellt werden, da A nach der freiwilligen Kündigung nicht mindestens 13 Wochen gearbeitet hat bzw. nicht 12 Monate seitdem vergangen sind.
  • B reicht die Selbstkündigung ein, arbeitet anschließend 14 Wochen im Gastgewerbe, dann läuft der Vertrag aus (Saisonende). Es kann ein Antrag um Arbeitslosengeld gestellt werden, da B nach der freiwilligen Kündigung mindestens 13 Wochen gearbeitet hat. 
  • C wird vom Arbeitgeber entlassen, arbeitet anschließend fünf Wochen im Gastgewerbe, dann läuft der Vertrag aus (Saisonende). Es kann ein Antrag um Arbeitslosengeld gestellt werden, da C keine Selbstkündigung in den letzten zwölf Monaten eingereicht hat. 

Zur Erinnerung: Arbeitnehmer, die unfreiwillig ihren Arbeitsplatz verloren haben oder deren Vertrag wegen Saisonende ausläuft, können über das Patronat ENAPA des Südtiroler Bauernbundes den Antrag für das Arbeitslosengeld „NASpI“ (kurz für „Nuova assicurazione sociale per l’impiego“) stellen. Auch die unbefristet beschäftigten landwirtschaftlichen Arbeiter der Genossenschaften und ihrer Vereinigungen, die landwirtschaftliche und tierzüchterische Erzeugnisse verarbeiten, bearbeiten und vermarkten, sind anspruchsberechtigt.

Gesuch innerhalb von sieben Tagen stellen
Das Gesuch um Arbeitslosengeld ist innerhalb von sieben Tagen zu stellen. Innerhalb dieser Zeit muss der Arbeitnehmer das Gesuch um Arbeitslosengeld über das Patronat einreichen und sich anschließend in die Arbeitsvermittlungslisten beim zuständigen Arbeitsamt eintragen lassen. Bei Meldungen zwischen dem achten und 68. Tag nach Arbeitsbeendigung verzögert sich der Beginn der Arbeitslosenunterstützung. Nach dem 68. Tag kann man nicht mehr um das „NASpI“ ansuchen. Das Arbeitslosengeld wird für einen Zeitraum von maximal der Hälfte der versicherten Wochen der letzten vier Jahre gewährt.  Davon werden jene Zeiten abgezogen, für welche bereits das Arbeitslosengeld bezogen wurde. Gewährt wird ein monatlicher Betrag von maximal rund 1550 Euro, ab dem sechsten Monat werden monatlich drei Prozent vom Arbeitslosengeld abgezogen. Für all jene, die bei Antragstellung 55 Jahre alt sind, greift die monatliche Reduzierung erst ab dem achten Monat. Für nähere Informationen und Antragstellung kann sich jeder Bürger kostenlos an die Mitarbeiter des Bauernbund-Patronates ENAPA in den jeweiligen Bezirksbüros wenden. Weitere Informationen sind darüber hinaus auch im Internet unter der Adresse www.sbb.it/patronat
abrufbar. 

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