Ansuchen um Arbeitslosengeld NASpl
Arbeitnehmer, die unfreiwillig ihren Arbeitsplatz verloren haben oder deren Vertrag zum Saisonende ausläuft, können über das Patronat ENAPA des Südtiroler Bauernbundes den Antrag für das Arbeitslosengeld „NASpI“ stellen.
Das „NASpI“ (kurz für „nuova assicurazione sociale per l’impiego“) wird unter der Voraussetzung gewährt, dass der oder die Antragstellende in das Arbeitslosenverzeichnis beim Arbeitsamt eingetragen ist und in den vergangenen vier Jahren mindestens 13 Beitragswochen gearbeitet hat. Das Gesuch um Arbeitslosengeld ist innerhalb von sieben Tagen nach Arbeitsbeendigung zu stellen. Innerhalb dieser Zeit muss der Arbeitnehmer das Gesuch um Arbeitslosengeld über das Patronat einreichen und sich anschließend in die Arbeitsvermittlungslisten beim zuständigen Arbeitsamt eintragen lassen. Bei Meldungen zwischen dem achten und 68. Tag nach Arbeitsbeendigung verzögert sich der Beginn der Arbeitslosenunterstützung. Nach dem 68. Tag kann nicht mehr um das „NASpI“ angesucht werden.
Das Arbeitslosengeld wird für einen Zeitraum von maximal der Hälfte der versicherten Wochen der letzten vier Jahre gewährt. Davon werden jene Zeiten abgezogen, für welche bereits das Arbeitslosengeld bezogen wurde. Für 2024 wird ein monatlicher Betrag von höchstens 1550,42 Euro brutto gewährt. Ab 2023 werden erst ab dem sechsten Monat monatlich drei Prozent vom Arbeitslosengeld abgezogen. Für jene, die bei Antragstellung 55 Jahre alt sind, greift die monatliche Reduzierung erst ab dem achten Monat.
Seit dem 1. Jänner 2023 (Arbeitsende) sind auch die unbefristet beschäftigten landwirtschaftlichen Arbeiter der Genossenschaften und ihrer Vereinigungen, die landwirtschaftliche und tierzüchterische Erzeugnisse verarbeiten, bearbeiten und vermarkten, berechtigt, um das Arbeitslosengeld „NaspI“ anzusuchen. Bisher galt für diese Gruppen das landwirtschaftliche Arbeitslosengeld. Für nähere Informationen und Antragstellung können sich alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos an das Bauernbund-Patronat ENAPA in den jeweiligen Bezirksbüros wenden. Weitere Informationen gibt es darüber hinaus auch im Internet unter der Adresse www.sbb.it/patronat.