Annullierung der Corona-Beitragsbefreiungen der Bauern

Alle Bauern werden hiermit aufgefordert Ihr Pec-Postfach auf diese Schreiben hin zu überprüfen.

Lesedauer: 3
Patronat

Landwirte hatten aufgrund der Corona-Maßnahmen auf Antrag Anspruch auf eine Beitragsbefreiungen der Sozialabgaben für die Monate November und Dezember 2020 und Jänner und Februar 2021, insofern weitere Voraussetzungen (u.a. Besitzer eines vorgegebenen Ateco-Kodex) erfüllt wurden. In einem internen INPS-Rundschreiben wurde nun mitgeteilt, dass seit 14.12.2023 die Antragsteller der obengenannten Reduzierungen über die evtl. Ablehnung des Antrages/ der Anträge via PEC (falls vorliegt)/ Einschreibebrief informiert wurden. Gründe für die Ablehnung können sein: Die Voraussetzungen werden nicht erfüllt (u.a. ATECO-Kodex nicht berechtigt), Beitragszahlungen sind nicht in Ordnung (DURC) oder die Grenzen der staatlichen Beihilfen wurden überschritten. Nach der Annullierung der Befreiung werden Strafzuschläge, die ab dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum berechnet werden, zu den ursprünglichen Beitragszahlungen hinzugerechnet. Eine/einen Neuüberprüfung/Rekurs (innerhalb von 30 Tagen) auf die Ablehnung der Befreiung kann eingereicht werden.

Alle Bauern werden hiermit aufgefordert Ihr Pec-Postfach dahingehend zu überprüfen und gegebenenfalls sich beim jeweiligen zuständigen Zonenbüro des SBB Patronates zu melden.

Weitere Artikel zu diesem Thema