Um die Rente abzusichern, sollte man seine Beitragszeiten immer im Blick haben. (Foto: Pexels)

Die Rente immer im Hinterkopf behalten

Um die Rente beanspruchen zu können, muss neben dem Erfüllen der ­Altersvoraussetzung auch die ­Mindestanzahl an Beitragsjahren erreicht werden. Doch was sind Beitragszeiten?

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Patronat Rente

Beitragszeiten sind Zeiträume, die im Versicherungsauszug ersichtlich sind. Dabei unterscheidet man zwischen effektiven Arbeitszeiten (tatsächlich gearbeitet) und figurativen Arbeitszeiten (Krankheit, Arbeitslosengeld etc.). Zeiten, die nicht durch Beiträge gedeckt sind, nennt man ungedeckte Zeiten. Diese sollten – wenn möglich – vermieden werden, um später bei Rentenantritt keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. 

Beispiel 1: Max arbeitet zwanzig Jahre in der Gastronomie, wobei er mit einem saisonalen Arbeitsvertrag angestellt wird. Sein Arbeitgeber schließt zwischen den Saisonen für zwei Wochen den Betrieb und meldet ihn als Arbeitskraft ab. Während der Saisonschließung sucht er nicht um Arbeitslosengeld an, somit hat er in diesem Zeitraum über drei Jahre an ungedeckten Beitragszeiten, die ihm beim Erreichen der Rentenvoraussetzungen fehlen werden.

Beispiel 2: Tom studiert, in den Sommerferien hilft er zu Hause auf dem elterlichen Hof mit. Er wird nicht gemeldet und somit fehlen ihm diese Monate beim Rentenantritt. Wird er jedoch in dieser Zeit auf dem Hof gemeldet, scheinen diese Zeiten im Versicherungsauszug auf und zählen zu den Beitragszeiten.

Beispiel 3: Klara pflegt ihre Mutter. Damit sie später bei der Rente keine Nachteile hat, informiert sie sich bei einem Patronat und beschließt, die Zeiträume freiwillig weiterzuzahlen und anschließend um Absicherung der Pflegezeiten anzusuchen.

Leider können Lücken im Versicherungsauszug nicht immer vermieden werden, z. B. beim Wechsel des Arbeitgebers (Kündigung Arbeitnehmer). Grundsätzlich lohnt es sich jedoch, beim Patronat nachzufragen, um später bei der Rente keine Nachteile zu haben.  

Patronat Enapa

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