Auch in der Tiermedizin gilt: Nur unbedingt notwendige Mittel einsetzen!

Arzneimittel korrekt verwenden

Seit 18. Jänner dieses Jahres gelten neue Regeln für das Inverkehrbringen, den Besitz, die Verschreibung und die Verwendung von Tierarzneimitteln. Unter anderem geht es darum, welche Mittel verwendet werden dürfen und wie diese zu melden sind.

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Die Grundlage für die neuen Regelungen bildet das gesetzesvertretende Dekret Nr. 218 vom 7. Dezember 2023 in Kraft, womit Bestimmungen zur Anpassung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel an das nationale Recht eingeführt wurden. Bereits seit Jänner 2022 muss die Registrierung von Tierarzneimitteln ausschließlich in elektronischer Form im Portal „vetinfo“ erfolgen. Der Eigentümer oder der Tierhalter ist für die Aufzeichnung der Behandlungen verantwortlich, er kann sich aber an den Tierarzt wenden, der das Medikament verschrieben hat. Die elektronische Aufzeichnung des Beginns und des Abschlusses der Behandlung muss innerhalb von 48 Stunden erfolgen. Der Landestierärztliche Dienst hat kürzlich ein eigenes Rundschreiben (Nr. 5/2024) veröffentlicht, in dem die wichtigsten Neuigkeiten des Dekrets erläutert werden.
Zum Beispiel kann der Apotheker nun einzelne Teile eines Tierarzneimittels abgeben, um die für die verschriebene Behandlung erforderliche Mindestmenge bereitzustellen. Auch muss er in Zukunft den Kunden vor dem Verkauf über die Möglichkeit informieren, ein Generikum oder ein gleichwertiges Tierarzneimittel zu verwenden, wenn dieses billiger ist oder wenn das verschriebene Tierarzneimittel im Vertriebsweg nicht verfügbar ist. Homöopathische Humanarzneimittel können ausschließlich dann verschrieben werden, wenn keine registrierten homöopathischen Tierarzneimittel zur Verfügung stehen.

Vorsicht beim Online-Kauf von Arzneien
Besonderes Augenmerk ist auch auf den Online-Kauf von Arzneimitteln zu richten. Er ist nur für nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel und bei zugelassenen Detailhändlern erlaubt. Allen anderen, auch Privatpersonen, ist es daher nicht erlaubt, mit Medikamenten zu handeln. Ein derartiger Verstoß wird mit Strafen von bis zu 93.000 Euro geahndet. Ein wichtiges Ziel ist es, vor allem den Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin zu reduzieren, um Antibiotikaresistenzen zu vermeiden. Die Antibiotikaresistenz ist weltweit ein immer größer werdendes Problem für die Gesundheit von Mensch und Tier und führt zum Auftreten und zur Verbreitung resistenter Erreger, die die öffentliche Gesundheit bedrohen. Deshalb ist es Pflicht eines jeden, der mit der Tierhaltung in Verbindung steht, den Einsatz von Medikamenten auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Antibiotika können nur mit einer tierärztlichen Verschreibung erworben werden, und das neue Dekret verschärft die Strafen für die nicht konforme Verwendung, einschließlich Geldstrafen von bis zu 30.990 Euro.

Zulassung in Italien ist ­Voraussetzung
Die Genehmigung für das Inverkehrbringen, die vom Gesundheitsministerium erteilt wird, ist eine Voraussetzung für die Vermarktung eines Tierarzneimittels auf dem nationalen Markt. Daher müssen in anderen europäischen Ländern zugelassene Arzneimittel auch vom italienischen Gesundheitsministerium zugelassen werden, bevor sie hier verkauft werden können. In unserem Grenzgebiet liegt es nahe, Medikamente direkt in der Schweiz oder in Österreich zu kaufen. Dies ist aus den genannten Gründen verboten und man riskiert eine Geldstrafe von bis zu 62.000 Euro. Der Tierärztliche Dienst des Sanitätsbetriebs und das Carabinieri-Kommando „Nucleo Antisofisticazioni e Sanità“ – kurz NAS – überwachen den Einsatz von Tierarzneimitteln, ebenso kümmert sich die Postpolizei bei Verdacht auf missbräuchliche Online-Käufe von Medikamenten. Inhalt der Kontrollen ist es, den korrekten Umgang mit Arzneimitteln durch Großhändler, Apotheken, Tierärzte und Landwirte zu überprüfen.
Zweck des immer dichter werdenden Kontrollnetzes ist es, die rechtmäßige Verwendung von Tierarzneimitteln zu prüfen, ebenso die Aufdeckung von außerhalb der Vorschriften eingesetzten Arzneimitteln. Der Schwarzhandel mit Arzneimitteln wird jedenfalls mit empfindlichen Strafen geahndet. Ausgehend vom Konzept, das auch in der Tiermedizin „Vorbeugen besser ist als Heilen“ lautet, sind eine ordnungsgemäße Haltung der Tiere und ihr Wohlergehen, eine gute Betriebshygiene und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Tierarzt nützliche Instrumente zur Verringerung des Einsatzes von Arzneimitteln und insbesondere von Antibiotika.
 

Gerlinde Wiedenhofer

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