Aus 500 Euro mach 1.000 Euro (für Bergbauern)
Bergbauern und Bergbäuerinnen haben Anspruch auf 500 Euro vom Land, insofern sie selbst 500 Euro innerhalb Ende des Jahres in einen Zusatzrentenfonds einzahlen.
Wenn selbst mindestens 500 Euro jährlich in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden, erhält man einen Beitrag von 500 Euro für den Aufbau einer Zusatzrente, unabhängig vom Alter des Bergbauern. Der Beitrag kann jährlich bis zur Erreichung der Rentenvoraussetzungen bezogen werden - insofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt werden und ein alljährlicher Antrag im Folgejahr gestellt wird. Sollte dies der Fall sein, fließen der 500 Euro Beitrag zusätzlich zu den selbst eingezahlten Beträgen in die Zusatzrentenposition: bei jährlicher Antragstellung für 15 Jahren sind dies bis zu 7.500 Euro zusätzlich zu den selbsteingezahlten Beträgen.
Wer 2024 das Ansuchen um Beitrag auf die Zusatzrente stellen möchte und noch in keinen Zusatzrenten eingeschrieben ist, sollte dies sowie die Erstzahlung der 500 Euro bis Ende des Jahres 2023 nachholen.
Berechtigt für den Beitrag auf die Zusatzrente sind alle Bergbäuerinnen und Bergbauern, deren Betrieb auch die Voraussetzungen für den Zuschuss auf die Bauernversicherung INPS und folgende Bedingungen erfüllt:
Zugangsvoraussetzungen für den Beitrag auf die Zusatzrente im Jahr 2024 im Überblick:
- Einzahlung von mindestens 500€ in einen Zusatzrentenfonds im Bezugsjahr (Jahr vor Antragsstellung)
- mindestens 50 Erschwernispunkte;
- mindestens 1 und höchstens 40 Großvieheinheiten;
- höchstens 3 ha Obst- oder Weinbaufläche;
- höchstens 22.000 € außerbetriebliches Bruttoeinkommen von Seiten des Titelträgers und der bauernversicherten Familienmitglieder.
Die nötigen Informationen erteilen die Mitarbeiter*innen im Infopoint Zusatzrente in den Büros des Bauernbund-Patronates ENAPA in den Bezirken.
Zusatzrentenfonds empfohlen
Um im Alter nicht geringfügige Renten, die auch unter der Mindestrente (im Jahr 2023: 563,74 €/monatlich) liegen könnten, zu beziehen, wird Landwirten und Landwirtinnen und deren mitversicherten Familienmitgliedern empfohlen, sich in einen Zusatzrentenfonds einzuschreiben und sich heute bereits ein Polster für die Rente zu schaffen, unabhängig davon, ob Anspruch auf den Beitrag für die Zusatzrente besteht.