Bei Saisonsende um das Arbeitslosengeld NASpI ansuchen
Die Meldung muss innerhalb von 7 Tagen gemacht werden!
Arbeitnehmer, die unfreiwillig Ihren Arbeitsplatz verloren haben oder deren Vertrag wegen Saisonsende ausläuft, können über das Patronat/ENAPA des Südtiroler Bauernbunds den Antrag für das Arbeitslosengeld „NASpI“ (nuova assicurazione sociale per l’impiego) stellen.
Die NASpI wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
- Eintragung in das Arbeitslosenverzeichnis beim Arbeitsamt;
- in den letzten vier Jahren mindesten 13 Beitragswochen gearbeitet;
Das Gesuch um Arbeitslosengeld ist innerhalb von sieben Tagen zu stellen.Innerhalb dieser Zeit muss der Arbeitnehmer das Gesuch um Arbeitslosen über das Patronat einreichen und sich anschließend in die Arbeitsvermittlungslisten beim zuständigen Arbeitsamt eintragen lassen. Bei Meldungen zwischen dem achten und 68sten Tag nach Arbeitsbeendigung verzögert sich der Beginn der Arbeitslosenunterstützung. Nach dem 68sten Tag kann nicht mehr um das NASpI angesucht werden.
Das Arbeitslosengeld wird für einen Zeitraum von maximal der Hälfte der versicherten Wochen der letzten vier Jahre gewährt. Davon werden jene Zeiten abgezogen, für welche bereits das Arbeitslosengeld bezogen wurde. Ein monatlicher Betrag von höchsten ca. 1.300 Euro wird gewährt, ab 2023 werden erst ab dem sechsten Monat monatlich drei Prozent vom Arbeitslosengeld abgezogen. Für jene, die bei Antragstellung 55 Jahre alt sind, greift die monatliche Reduzierung erst ab dem achten Monat.
Neu seit 1.1.2023: Ab dem 1. Januar 2023 (Arbeitsende) sind auch die unbefristet beschäftigten landwirtschaftlichen Arbeiter der Genossenschaften und ihrer Vereinigungen, die landwirtschaftliche und tierzüchterische Erzeugnisse verarbeiten, bearbeiten und vermarkten, anspruchsberechtigt das Arbeitslosengeld NaspI - bisher galt das landwirtschaftliche Arbeitslosengeld - ansuchen.
Für nähere Informationen und Antragstellung kann sich jeder Bürger kostenlos an die Mitarbeiter des Bauernbund-Patronates ENAPA in den jeweiligen Bezirkes-Büros wenden. Weitere Informationen gibt es darüber hinaus auch im Internet unter der Adresse www.sbb.it/patronat.