Beitrag Zusatzrente Künstler

Damit Künstler auf einen Beitrag der Region Anspruch haben, müssten sie sich bis 31.5.2023 in das entsprechende Verzeichnis eingetragen.

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Patronat Zusatzrente

Künstler haben Anspruch auf einen Beitrag der Region, insofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen: 
• Ein Antrag um Eintragung in das Verzeichnis der Kunstschaffenden musste bis 31.5.2023 erfolgen. Eine Kommission wählt anschließend aus, ob der Antrag gerechtfertigt ist. 
• Falls die Eintragung in das Verzeichnis erfolgt, kann das Ansuchen Beitrag Zusatzrente Künstler gestellt werden, insofern die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mind. zwei Jahren in der Region ansässig sein und seinen Wohnsitz in der Provinz Bozen hat und das einkommensteuerpflichtige Gesamtbruttoeinkommen 2022 der antragstellenden Person die Höchstgrenze von 35.000,00 € nicht überschreitet.

Von 1.10. bis 30.11.2023 ist es möglich die Ansuchen um Beitrag auf die Zusatzrente der Künstler zu stellen, d.h. falls ein bestimmter Betrag in eine Zusatzrentenfonds eingezahlt wird, erhält der Antragsteller einen zusätzlichen jährlichen Betrag von der Region. 
Dem Antrag um den Zuschuss muss ein Kontoauszug betreffend den Zusatzrentenfonds zum 31. Dezember des Jahres beigelegt werden, in welchem die Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt wurden, für deren Ergänzung der Zuschuss beantragt wird. Weitere Informationen unter: https://bit.ly/3SlrWOD

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