Frauen schultern meist mehrere Aufgaben, für die Altersrente fällt das aber oft nicht ins Gewicht. Foto: Roland Pernter

Die eigene Zukunft in der Hand

Warum ist Rentenvorsorge so wichtig für Bäuerinnen? Welche Rechte haben Frauen am Hof? Diesen und ähnlichen Fragen geht die Broschüre „Die Bäuerin am Hof – ich weiß Bescheid“ nach. Nun wurde sie von der Südtiroler Bäuerinnenorganisation neu aufgelegt und kann angefordert werden.

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Patronat Rente

Jetzt bereits die richtigen Entscheidungen für die Zukunft zu treffen, ist für eine Bäuerin von heute sehr wichtig. Dazu gehört auch die Einschreibung in einen Zusatzrentenfonds, um im Alter gut abgesichert zu sein. Bauerinnen organisieren alles: das Haus, den Hof und die Kinder. Viele gehen zusätzlich einer Nebenerwerbstätigkeit nach, ob selbstständig oder lohnabhängig. Frauen schaffen viel, was jedoch finanziell nicht ausreichend honoriert und pensionsrechtlich kaum anerkannt wird. Tatsache ist: Frauen verdienen weniger als Männer und ihr Arbeitsleben wird häufiger unterbrochen durch Mutterschaft, Kindererziehung oder Pflege von Familienangehörigen. Viele arbeiten in Teilzeit, um alles unter einen Hut zu bekommen. Das hat einen klaren Nachteil: Frauen erhalten durchschnittlich geringere Renten als Männer.

Erster Pfeiler: die öffentliche Rente
Der erste Pfeiler in der Vorsorge ist die öffentliche Rente. Sie wird durch die Sozialabgaben, eine Absicherung für das Alter, garantiert, die regelmäßig eingezahlt werden müssen. Im Jahr 1996 wurde in Italien das beitragsbezogene Rentensystem eingeführt und die Mindestrente abgeschafft. Dadurch reicht die öffentliche Rente teilweise nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter beizubehalten. Durch diese Rentenreform werden nur die eingezahlten Beiträge für die Höhe der öffentlichen Rente berücksichtigt – in Kombination mit der Anzahl der Dienstjahre (derzeit braucht es mind. 20 versicherte Arbeitsjahre, um eine öffentliche Rente zu erhalten).
Zusammengefasst: Je mehr man einzahlt, desto höher ist die Rente im Alter. Das heißt, wenn man weniger einzahlt, weil man im Nebenerwerb arbeitet, oder nur die ­Mindest­beträge einzahlt, erhält man eine geringe Rente. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig damit zu befassen: Wie wirken sich Kindererziehung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit auf die spätere Rente aus? Lohnt es sich, freiwillige Beiträge zu zahlen? Und was passiert im Falle einer Scheidung? Welche Möglichkeiten gibt es für die zusätzliche private Altersvorsorge?

Der zusätzliche Pfeiler: eine maßgeschneiderte Rentenvorsorge
Um sich finanziell für die Zukunft und das Alter abzusichern, gibt es die Möglichkeit, die öffentliche Rente mit einer Zusatzrente zu ergänzen – für die Bäuerin von heute ein absolutes Muss. Bei der Zusatzrente handelt es sich um eine Sparvariante über einen ­Rentenfonds, in den monatlich oder jährlich eine individuelle Summe eingezahlt und ­später verzinst als Zusatzrente ausgezahlt wird. Jede Frau kann sich für ein persönliches, maßgeschneidertes Vorsorgeprogramm entscheiden, das die Region Trentino-Südtirol unterstützt. Vorgesehen sind kostenlose und umfassende Beratung über die Pensplan Infopoints, verschiedene Unterstützungsmaßnahmen und Beiträge.

Zusatzrentensparen: viele Vorteile
Die private Zusatzvorsorge wird vom Gesetzgeber begünstigt und bietet viele Vorteile. Die großen steuerlichen Begünstigungen der Zusatzvorsorge ergeben sich in der Anspar- und Auszahlungsphase. Die Renditen werden niedriger besteuert als andere gängige Spar- und Anlageformen. Außerdem kann die Zusatzrentenposition nicht gepfändet und die Erben können frei ausgewählt werden: Sollte dem Mitglied während der Ansparphase etwas zustoßen, wird die Position (abzüglich 15 % Steuern) an die vorher bestimmten Erben ausgezahlt, die auch von der gesetzlichen Erbfolge abweichen können.
Während der Ansparphase können Vorschüsse ausbezahlt werden:

  • bis zu 75 Prozent für unvorhergesehene Gesundheitsspesen;
  • bis zu 75 Prozent für die Erstwohnung (nach 8 Jahren Mitgliedschaft) bzw. ein begünstigtes Bauspardarlehen (Bau, Kauf oder Wiedergewinnung);
  • bis zu 100 Prozent Vorschuss als Rückerstattung der Kosten für Fortbildungen bzw. Elternzeiten;
  • 30 Prozent für persönliche Bedürfnisse.

Da das Geld steuerfrei eingezahlt wurde, werden die Vorschusse von 15 bis 23 Prozent begünstigt besteuert (dies gilt nicht für öffentlich Bedienstete). Grundsätzlich wird nicht empfohlen, die Position des Zusatzrentenfonds vorzeitig aufzulösen, da sonst die Mitgliedsjahre und die damit verbundenen Vorteile verloren gehen.

Zusatzrentenfonds für Kinder
Steuerlich zu Lasten lebende Kinder können bereits vor Volljährigkeit in einen offenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben und die eingezahlten Beträge steuerlich abgesetzt werden. Ein weiterer Vorteil der frühen Mitgliedschaft ist das frühzeitige Erreichen einer gewissen Anzahl von Mitgliedschaftsjahren. Beispielsweise sind acht Jahre Mitgliedschaft eine Voraussetzung für das Bausparmodell und nach dem 15. Jahr der Mitgliedschaft kann sich der Steuersatz bei Auszahlung im Rentenalter jährlich um 0,3 Prozent vermindern bis maximal auf 9 Prozent. Weitere Informationen unter: https://bit.ly/3jquoGH
Eingezahlte Beiträge können bis zu einem Höchstbetrag von 5164,57 Euro von der Einkommenssteuer abgezogen werden, falls eine Steuererklärung abgefasst wird. Wenn keine Steuererklärung gemacht wird und somit die freiwilligen Einzahlungen in den Rentenfonds steuerlich nicht abgesetzt werden können, können die eingezahlten Beitrage dem Zusatzrentenfonds mitgeteilt werden. Diese mitgeteilten Beträge werden bei Auszahlung vom eingezahlten Kapital abgezogen und senken somit die zu zahlende Steuer.

Der Arbeitgeber zahlt mit
Sollte die Bäuerin einer lohnabhängigen Arbeit nachgehen, zahlt der Arbeitgeber einen bestimmten Prozentsatz monatlich ein. Somit wird die Zusatzrente zum zusätzlichen Lohnelement, das jeder Bäuerin zusteht, wenn sie in einen Rentenfonds einzahlt. Die Höhe der Beitragszahlungen wird vom jeweiligen Kollektivvertrag festgelegt. Das gilt auch für den öffentlichen Dienst. Zudem fließt die Abfertigung in den Zusatzrentenfonds und wird weniger hoch besteuert.

Unterstützungen durch die Region
Die Region Trentino-Südtirol fördert die Absicherung durch eine Zusatzrente mit zusätzlichen Leistungen: Für die vertragsgebundenen Rentenfonds der Pensplan Centrum AG profitieren die Mitglieder von geringeren Kosten für die Verwaltung der Zusatzrentenposition. Zudem gibt es Unterstützungsmaßnahmen zur Absicherung bestimmter Auszeiten, u.a. bei Arbeitslosigkeit oder in finanziellen Notsituationen. Beiträge sind auch für die Absicherung von Erziehungs- und Pflegezeiten sowie für den Aufbau der Zusatzrente für Bäuerinnen, Halb- und Teilpächterinnen und deren mitarbeitenden Familienmitglieder vorgesehen. Zudem gibt es die Möglichkeit für Bergbauern und -bäuerinnen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, 500 Euro jährlich in einen Zusatzrentenfonds einzuzahlen und vom Land 500 Euro jährlich zusätzlich zu erhalten. Das gilt sowohl für die öffentliche Rentenkasse als auch für den Zusatzrentenfonds. Informationen dazu erteilen die Pensplan Infopoints.

Der richtige Zeitpunkt ist jetzt
Der erste Schritt für eine umfassende Vorsorge ist die Beratung. Nur wenn Frau weiß, wie ihre persönliche Situation ist, kann sie auch entsprechend reagieren. Mit den Pensplan Infopoints steht ein großes Beratungsnetz auf regionaler Ebene zur Verfügung. Die Infopoints bieten eine kostenlose Beratung zum Thema „Öffentliche Rente“ und „Zusatzrente“ an, können die Arbeitsjahre kontrollieren und Simulationen erstellen, damit Frau versteht, wie ihre persönliche Situation aussieht. Je früher diese Beratung in Anspruch genommen wird, desto mehr Zeit bleibt, um zusätzliche Einzahlungen zu tätigen oder nach anderen Lösungen zu suchen.

Speziell für Bäuerinnen
Der Bauernbund bietet über den Pensplan Infopoint des Bauernbundpatronats ENAPA in allen Bezirken diese kostenlose Beratung an. Nutzen Sie die Gelegenheit und aktivieren Sie das Netzwerk. Eine gute Beratung ist der Schlüssel für die Zukunft.

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