Drei Millionen für Wegenetz
Das Land Südtirol stellt 2026 zusätzlich rund drei Millionen Euro für ländliche Wege und Hofzufahrten bereit. Gefördert werden Gemeinden mit einem ländlichen Wegenetz von 50 bis 75 Kilometern.
Die Zufahrt Heiligkreuz in St. Leonhard in Passeier zeigt, wie wichtig ein gut ausgebautes ländliches Wegenetz ist. Rettungsfahrzeuge können die Straße im Notfall derzeit nicht überall problemlos befahren. Die Kehre am Anfang ist zu eng. Einige Stützbauwerke müssen saniert werden. Auch das Ende der Strecke ist zu schmal. Bereits im Vorjahr wurde deshalb damit begonnen, die Engstellen der Zufahrt zum Heiligkreuz-Hof zu verbreitern. Damit soll der Rettungsweg gesichert werden. Möglich ist das Projekt durch die Förderung von Primärinfrastrukturen im ländlichen Raum und im Berggebiet. „Das ländliche Wegenetz ist von grundlegender Bedeutung für die Erreichbarkeit und Anbindung der ländlichen Bevölkerung“, erklärt Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher. Die Wege seien auch für den Weiterbestand des ländlichen Raums sowie für die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit unverzichtbar. Deshalb investiere das Land viel in die Erhaltung, Instandsetzung und den Ausbau dieser Wege. Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni auf Vorschlag von Landesrat Walcher zusätzliche Finanzmittel beschlossen. Sie sind ausschließlich für Gemeinden bestimmt, deren ländliches Wegenetz zwischen 50 und 75 Kilometer lang ist. Für das laufende Jahr 2026 stehen rund drei Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Gefördert werden der Bau, der Ausbau, die Befestigung und die Sanierung des ländlichen Wegenetzes sowie der Zufahrten zu den Höfen im ländlichen Raum und im Berggebiet.
Pro Projekt und Gemeinde werden Kosten von höchstens 200.000 Euro anerkannt. Der Beitrag kann maximal 80 Prozent der anerkannten Kosten betragen. Folgende Gemeinden können die Förderung erhalten: Brixen, Enneberg, Freienfeld, Karneid, Kastelbell-Tschars, Kastelruth, Klausen, Naturns, Ratschings, Schenna, Schlanders, St. Leonhard in Passeier, St. Lorenzen, St. Pankraz, Ulten, Vintl und Völs am Schlern. Die Gemeinden können ihre Förderanträge noch bis zum 30. September 2026 einreichen. Der Antrag muss in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Zuständig ist das Landesamt für Bergwirtschaft im Landhaus 6, Brennerstraße 6, in Bozen. Weitere Informationen gibt es unter tinyurl.com/wegenetz-bz. Die Finanzierungsdekrete werden im Laufe des Jahres 2026 ausgestellt.