Der sichere Umgang mit Traktoren und anderen Maschinen bei der Ernte ist streng geregelt.

Eine sichere Ernte ist zu gewährleisten

Um Unfälle zu vermeiden, sollten alle landwirtschaftlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die wichtigsten Punkte im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kontrollieren. So können sie gut gerüstet in die Ernte starten.

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Arbeitssicherheit

Das Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb mit sicheren Arbeitsmitteln reduziert das Risiko eines Unfalles. Laut den geltenden Bestimmungen dürfen die Arbeitsmittel nicht verwendet werden, wenn sie nicht den Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Dies gilt sowohl für landwirtschaftliche Arbeit­geber, aber auch für selbstständige Landwirte bzw. Familienbetriebe. Es gilt insbesondere dann, wenn die Arbeitsmittel von landwirtschaftlichen Arbeitnehmern benutzt werden, wie es bei der Ernte der Fall sein kann. Traktoren müssen gegen die Gefahr des Umkippens geschützt sein und ein Rückhaltesystem für den Fahrer aufweisen. Daher müssen alle Traktoren mit einem Überrollschutz oder einer genormten Fahrerkabine und einem Sicherheitsgurt ausgerüstet sein. Zum Lenken von landwirtschaftlichen Fahrzeugen (ausgenommen sind die selbstfahrenden einachsigen Arbeitsmaschinen) benötigt man einen Führerschein. Folgende zwei Kategorien sind zu unterscheiden:

Kat. A1: Mindestalter 16 Jahre, landwirtschaftliche Maschinen und deren Komplexe, welche die Gewichts- und Umfangbeschränkungen für die Motorräder nicht überschreiten (Breite = 1,60 m; Länge = 4,00 m; Höhe = 2,50 m; Gesamtgewicht = 2,5 t), welche die Geschwindigkeit von maximal 40 Stundenkilometern erreichen und keine Person, außer dem Lenker, transportieren;

Kat. B: Mindestalter 18 Jahre, alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge. 

Zusätzlich sind die Bestimmungen zu den Aus- und Weiterbildungen im Bereich Arbeitssicherheit für bestimmte Arbeitsmittel zu beachten. Die Ladung eines Fahrzeuges muss so angebracht werden, dass ein Herabfallen oder Auslaufen verhindert wird, weder die Sicht des Fahrers beeinträchtigt noch seine Bewegungsfreiheit am Steuer eingeschränkt wird, die Stabilität des Fahrzeugs nicht gefährdet ist und weder die Beleuchtungs- und Lichtsignalvorrichtungen noch das Kennzeichen oder die Handzeichen verdeckt werden. Wichtig: Die Höchstabmessungen und das zugelassene Gesamtgewicht dürfen nicht überschritten werden! Auf dem Traktor muss zumindest ein Spiegel montiert sein. Auf der Rückseite des Traktors muss ein Schild mit der maximal zulässigen Geschwindigkeit angebracht sein. Zu kontrollieren ist auch die Beleuchtung, in bestimmten Fällen ist ein Rundumlicht vorgeschrieben. Bei Inbetriebnahme bestimmter Arbeitsgeräte wie Obsterntemaschinen sind diese beim nationalen Unfallinstitut INAIL – Landesdirektion Bozen zu melden. Die Obsterntemaschinen, welche in der Landwirtschaft eingesetzt werden, müssen zusätzlich alle drei Jahre überprüft werden. 

Rollen und Funktionen
Für die verschiedenen Rollen und Funktionen müssen die eigens vorgesehenen Ausbildungen absolviert worden sein. Weiters sind auch die vorgeschriebenen Auffrischungen zu absolvieren, damit diese Rollen und Funktionen auch gültig sind. Betroffen sind folgende Rollen und Kurse: 

  • Arbeitgeber;
  • Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz;
  • Erste-Hilfe-Beauftragter;
  • Brandschutz-Beauftragter;
  • Ausbildung und Schulung Arbeitnehmer mit mehr als 50 Tagschichten pro Betrieb und Jahr;
  • Ausbildung und Schulung Arbeitnehmer mit bis zu 50 Tagschichten pro Betrieb und Jahr (einfache Tätigkeiten mittels Ausbildungsbroschüre);
  • Befähigungskurs für Anwender von Arbeitsmitteln (Traktoren, Obsterntemaschinen usw.).

Risikobewertung: Vorlage des Bauernbundes nutzen
Arbeitgeber müssen ihre Risiken und Schutzmaßnahmen in Form einer Risikobewertung ausarbeiten. Die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Südtiroler Bauernbund hat eine eigene Vorlage zur Risikobewertung ausgearbeitet. Diese steht den Mitgliedern zur Verfügung. Wer die Bestimmungen im Bereich Arbeitssicherheit einhält, trägt dazu bei, die Ernte sicher einzubringen. Die verschiedenen Informationen und Dokumentationen (Infoblätter, Broschüren, Vorlagen, Formulare und die Risikobewertung) stehen den Mitgliedern im Portal „mein SBB“ im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zur Verfügung.

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