Einheitliche Familienleistung (AUU)

Der ISEE-Wert, um mehr als die Mindestbeträge des Kindergeldes zu beziehen, wurde an die Inflation angepasst und liegt nun bei 43.240 Euro.

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Patronat EEVE/ISEE Geburt & Familie

Die Leistung wird für jedes zulasten lebende minderjährige Kind oder ab dem siebten Schwangerschaftsmonat oder zulasten lebende beeinträchtigte Kind (ohne Altersgrenze)ausbezahlt. Der Beitrag kann entweder zu 100 Prozent einem Elternteil ausbezahlt werden, oder auf beide Elternteile, jeweils zu 50 Prozent aufgeteilt werden. Zudem kann die Leistung auch für jedes zu Lasten lebende volljährige Kind bis zum Alter von 21 Jahren beansprucht werden, das sich in einer der folgenden Situationen befindet: eine schulische oder berufliche Ausbildung oder ein Studium absolviert; sich in einem Praktikum oder einer Beschäftigung befindet und ein Gesamteinkommen von weniger als 8.000 Euro pro Jahr hat; bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung als arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet ist oder den allgemeinen Zivildienstleistet. Falls das Kind in die letzte Kategorie fällt, kann es den Antrag anstelle der Eltern einreichen und den Betrag direkt beziehen.

Höhe des Beitrags
Die Höhe des Beitrags hängt von mehreren Faktoren ab. Je nach ISEE-Einkommenswert werden verschiedene Beträge ausgezählt und evtl. erhöht: ab dem dritten Kind; bei einer Familie mit vier oder mehr Kindern; Mütter unter 21 Jahren; beide Eltern beziehen ein Arbeitseinkommen und Kinder mit Beeinträchtigung. 

Mindestbeträge und Nachreichen der ISEE
Falls im Jahr 2022 ein Gesuch um einheitliche Familienleistung gestellt wurde, läuft dies automatisch weiter und die Mindestbeträge werden bezogen. Des Weiteren gilt:
• Falls die ISEE nicht abgefasst wird, oder der Wert über 43.240 Euro liegt, wird der Mindestbetrag ausbezahlt 
• Falls zum Zeitpunkt des Ansuchens keine gültige ISEE vorhanden ist, gelten folgende Regeln: Insofern die ISEE bis zum 30. Juni abgefasst wird, werden die evtl. Erhöhungen für die vergangenen Monate ab März rückwirkend ausbezahlt. 

Notwendige Änderungen im laufenden Antrag, welche an das Patronat mitgeteilt werden müssen: 
• Geburt von Kindern
• Änderung/ Ergänzung des Behindertenstatus des Kindes
• Änderung Schul-/Ausbildungsbesuch der vollj. Kinder (18-21 Jahre alt)
• Erreichung der Volljährigkeit des Kindes im Jahr 2023 (Gesuch wird automatisch gestoppt)
• Änderung Trennung/Ehe der Eltern
• Aufteilung zwischen den beiden Elternteilen auf der Grundlage eines Gerichtsbeschlusses/ Vereinbarung zwischen den Eltern 
• Änderung der Zahlungsmodalität

Infos zum Abfassen der ISEE-Erklärung 
Das SBB-Patronat ENAPA wird die Betroffenen kontaktieren und rät in der Zwischenzeit bereits die Unterlagen vollständig lt. der Unterlagenliste ISEE 2023 zu sammeln, insofern diese abgefasst werden soll. Falls der ISEE-Wert im Jahr 2022 knapp über 43.240 Euro war, obliegt es denBetroffenen zu entscheiden, ob die Erklärung erneut abgefasst werden soll. Jene, die einen ISEE-Wert über 45.000 Euro hatten, rät das Patronat, die Erklärung nur abzufassen, falls sich im Jahr 2021 das Finanz- und Einkommensvermögen deutlich reduziert bzw. es Änderungen in der Familienzusammensetzung gegeben hat (z.B. Im Jahr 2020 hat die Ehefrau ein Einkommen bezogen, während sie 2021 kein/ ein geringes Gehalt hatte). Weitere Informationen in der Familienbroschüre unter www.sbb.it/de/patronat/kindergeld-familiengeld-suedtirol. Falls im Jahr 2022 ein Gesuch um einheitliche Familienleistung AUU gestellt wurde, läuft dies automatisch weiter (Änderungen müssen jedoch mitgeteilt werden). Die Unterlagenliste für das Abfassen der ISEE-Erklärung kann unter https://bit.ly/3v2m6qv abgerufen werden. Änderungen vorbehalten.

Was ist die ISEE-Erklärung?
Die ISEE ist die staatliche Einkommens- und Vermögenserklärung, in der die Einkommen und Vermögen aller Familienmitglieder lt. Familienbogen erklärt werden und wird z.B. für die einheitliche Familienleistung und das Entlastungspaket des Landes benötigt. Vereinfacht gesagt werden das Finanzvermögen, Immobiliarvermögen, Einkommen sowie die Fahrzeuge aller Familienmitgliedern in der ISEE-Erklärung angegeben, aufgrund dieser Erklärung und den in Abzug gebrachten Beträgen errechnet sich das Einkommen und Vermögen lt. ISEE. Beim Finanzvermögen werden Konten, Sparbücher, aufladbare Zahlkarten mit IBAN sowie sonstige Geldanlagen mit Wert zum 31.12.2021 (bspw. Aufladbare Kreditkarten, Aktien, …) benötigt. Beim Immobiliarvermögen werden, wie der Name bereits aussagt, die Immobilien bzw. Mietvertrag angegeben. Beim Einkommen wird die Steuererklärung und das Modell CU sowie sonstige sowie steuerfreie Einkünfte benötigt. Von Autos, Motorräder sowie Schiffe und Boote über eine bestimmte Länge wird das Kennzeichen benötigt. Soweit die Theorie. In der Praxis gestaltet sich das Ansuchen meist um einiges komplexer, da jeder Fall individuell zu betrachten gilt. Wer zukünftig eine ISEE-Erklärung abfassen möchte, dem empfiehlt das SBB-Patronat die Unterlagenliste genau zu betrachten und die Unterlagen möglichst vollständig zum Termin zu bringen. Die Unterlagenliste gibt es unter https://bit.ly/3ElmVgd.

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