Energieförderung neu geregelt

Die Landesregierung hat am 28. Dezember 2021 auf Vorschlag von Energielandesrat Giuliano Vettorato neue Richtlinien für die Beitragsgewährung für die Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen verabschiedet.

Service Energie

Es gibt eigene Beitragskriterien für Private und für Unternehmen. Landwirte, in deren Wohnhaus sich UaB-Wohnungen oder Verarbeitungs- und Verkaufsräume oder Unterkünfte für Saisonarbeiter befinden, fallen unter die Kriterien für Unternehmen. Sehr wichtig ist in diesem Zusammenhang: Die Landesbeiträge für Energieeffizienz dürfen weder mit staatlichen Förderungen noch mit Steuerabzügen für dieselben zulässigen Kosten kumuliert werden. Im selben Gebäude können nach wie vor für andere Maßnahmen weitere Förderungen beansprucht werden. Die wohl bedeutsamste Neuerung ist die der Förderprozentsätze von Privaten (natürliche Personen) und Unternehmen. In den neuen Kriterien unterscheiden sich diese bei einigen Förderungen. Bei den Dämmungen, dem Austausch von Fenstern und der Wärmerückgewinnung wurden höhere Fördersätze von 60 Prozent der anerkannten Kosten für die Zertifizierung KlimaHaus B und KlimaHaus R eingeführt.

Maßnahmen und Anforderungen

In der Folge werden die einzelnen Maßnahmen und die Anforderungen dafür beschrieben. Die Beitragsprozentsätze stehen Tabelle am Ende des Artikels. 

Bei älteren Gebäuden, also jenen mit einer Baukonzession vor dem 12. Jänner 2005, gibt es eine Förderung für die Isolierung des Daches, der obersten Geschossdecke, Terrassen, der Außenwände und der untersten Geschossdecken sowie Lauben. Man bekommt den Beitrag aber nur, wenn das Gebäude saniert wird. Für den Abbruch und Wiederaufbau ist keine Förderung vorgesehen. Bei der Dachisolierung darf das Dach nur um so viel erhöht werden, wie für die Wärmedämmung notwendig ist. 

Bestehende Gebäude, die mit einer Baukonzession vor dem 12. Jänner 2005 errichtet wurden und mindestens über die Zertifizierung KlimaHaus C oder KlimaHaus R verfügen, können auch eine Förderung für den Austausch von Fenstern oder Fenstertüren erhalten. 

Dieselben Bedingungen gelten für die Förderung von Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen, zudem muss in jedem Fall ein Luftdichtheitstest durchgeführt werden.

Förderung thermischer Solaranlagen

Eine weitere Förderung betrifft die Installation von thermischen Solaranlagen. Die wichtigste Bedingung ist, dass das Gebäude sich nicht in der Versorgungszone eines Fernheizwerkes befinden darf. Für Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen gibt es ebenfalls einen Beitrag. Für die Gebäudehülle ist mindestens eine Klimahaus-Zertifizierung B notwendig. Die Wärmepumpe muss mit einer Photovoltaikanlage kombiniert werden, die den Strombedarf der Pumpe deckt. 

Die Leistungszahlen der Wärmepumpen (COP) müssen über bestimmten Mindestwerten liegen. Das Gebäude darf sich ebenfalls nicht in der Versorgungszone eines Fernheizwerkes befinden.

Speicherbatterien für an das Stromnetz angeschlossene Photovoltaikanlagen werden gefördert. Es gibt sie aber nicht für Batterien von bereits bestehenden Anlagen, sondern nur, wenn mit der Batterie auch die Photovoltaikanlage neu installiert wird.

Weitere Förderungen gibt es für Photovoltaik- oder Windkraft-Inselanlagen, also wenn es für das Gebäude keine wirtschaftlich oder technisch vertretbare Möglichkeit gibt, an das Stromnetz angeschlossen zu werden, z. B. für Almhütten.

Antragsteller müssen darauf achten, dass das Ansuchen gestellt wird, bevor die Investition getätigt wird. 

Die Gesuche können vom 1. Jänner bis zum 31. Mai eingereicht werden, und zwar direkt im Amt für Energie und Klimaschutz in der Mendelstraße 33 in Bozen, mit der Post per Einschreiben und als normales oder PEC-E-Mail. 

Holzheizungen werden nicht mehr gefördert

Holzheizungen werden vom Land Südtirol nicht mehr gefördert. Dafür gibt es aber den Beitrag des „Conto termico 2.0“ von der staatlichen Behörde GSE, wie auch für Wärmepumpen und Solaranlagen. 

Eine gute Übersicht findet man dazu auf der Internetseite der Südtiroler Verbraucherzentrale (Suchbegriff: Verbraucherzentrale Südtirol conto termico). 

Die Internetseite des GSE, über welche auch das Ansuchen eingereicht werden muss, ist allerdings nur in italienischer Sprache verfügbar. Für Informationen können sich Interessierte an die Abteilung Innovation und Energie des Südtiroler Bauernbundes (Tel. 0471 999363 oder innovation-energie@sbb.it) wenden.

In diesem Artikel werden lediglich einige Punkte der Beiträge und Anforderungen beschrieben. Wer genaue Informationen braucht, findet diese auf der Internetseite der Umwelt­­agentur (http://bit.ly/umweltagentur-beiträge) oder telefonisch unter der Nummer 0471 414720.

Auch die jeweiligen Öffnungszeiten, Außenstellen und die genauen Modalitäten der Gesucheinreichung werden dort ausführlich beschrieben. 

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