EU-Prämien: Ansuchen starten
Bei den Umweltprämien, Prämien für ökologischen Landbau, Ausgleichszulagen und Betriebsprämien können die Betriebe ab Anfang Februar wieder die Gesuche einreichen. Wegen der Covid-19-Pandemie läuft die Abwicklung heuer etwas anders ab.
Mit dem Jahr 2021 folgt nach der Umsetzung der EU-Agrarreform 2014–2020 das erste von zwei Übergangsjahren. Der Großteil der Antragsteller um Umweltprämien und Prämien für den ökologischen Landbau hat mit Jahresende 2020 die sechsjährige Verpflichtung abgeschlossen. Es besteht die Möglichkeit, in den von der EU vorgesehenen Übergangsjahren 2021 und 2022 zwei Verpflichtungsjahre einzugehen.
Eine Übersicht zu den einzelnen Prämien bietet die Tabelle auf der folgenden Seite. Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden alle Landwirte, welche im Vorjahr Anträge zu Umweltprämie, Ausgleichszulage, Prämie für den ökologischen Landbau, Betriebsprämie und gekoppelte Tierprämien eingereicht haben von der Südtiroler Bauernbund Service GmbH zwischen Anfang Februar 2021 und Ende April 2021 per SMS oder Telefon zu einem Beratungsgespräch für die Antragsvorbereitung bzw. -einreichung eingeladen.
Art der Abwicklung hängt vom Verlauf der Pandemie ab
Dies geschieht teils über Telefon, teils mittels Sprechstunden im Büro – die jeweilige Vorgangsweise hängt von der Entwicklung der Pandemie ab. Die Anträge müssen im Fall der telefonischen Abwicklung aber im Laufe des Frühjahrs – sobald es die Umstände erlauben – noch vom Antragsteller unterschrieben und bei der Zahlstelle eingereicht werden. Dazu werden alle Antragsteller zu gegebener Zeit noch informiert.
Eine reibungslose Abwicklung der sehr umfangreichen Prämienaktion kann nur funktionieren, wenn die vorgeschlagenen Termine auch eingehalten werden. Unbedingt zur Sprechstunde mitbringen müssen die Antragsteller ein gültiges Erkennungsdokument (Personalausweis) und die jeweilige Bankverbindung (IBAN-Code) bzw. bei einem Wechsel der Bank oder Fusion die Bestätigung der neuen Bank mit dem neuen IBAN-Code.
Die Anträge dürfen nur dann eingereicht werden, wenn bei den zuständigen Ämtern der LAFIS-Flächenbogen aktualisiert wurde.
Tierhaltung: Viehzahl selbst ermitteln
Wichtig: Falls der Antragsteller Tiere auf einem anderen Betrieb eingestellt hat, bedarf es eines Vertrags der überbetrieblichen Zusammenarbeit! Nur so ist es möglich, die Viehbesätze für beide Betriebe korrekt zu berechnen.
Alle Bewirtschafter von Almflächen müssen über das Online-Portal „my civis“ der Autonomen Provinz Bozen digital die Almtiere innerhalb der vorgesehenen Fristen melden.
Die Prämienübersicht finden Sie ab Freitag in der neuen Ausgabe des „Südtiroler Landwirt“ oder online auf „mein SBB“.