Förderungen: Anträge für UaB wieder möglich
Gute Nachrichten für Betriebe, die im Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof“ investieren möchten: Die Landesregierung hat beschlossen, in diesem und zwei anderen Bereichen Anträge um Fördermittel des Landes wieder zuzulassen.
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Am 21. Jänner hat die Landesregierung beschlossen, bestimmte Anträge um Förderungen wiederum zuzulassen. Dies betrifft Investitionen im Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof“ sowie die Wiederherstellung beschädigter oder die Neuerrichtung landwirtschaftlicher Gebäude samt Neuanschaffung von zerstörten Maschinen infolge von Brandfällen. Ab dem 22. Jänner können in diesen Fällen wiederum Investitionsanträge abgegeben werden. Zudem können Bonifizierungskonsortien (nicht aber Bodenverbesserungskonsortien) ab dem 1. Februar um Beihilfen für Investitionsvorhaben stellen. Es gelten jeweils die alten Kriterien und Formalitäten – somit jene vor dem Beitragsstopp im Jahr 2019.