Folgen bei unterlassener Zahlung der INPS-Bauernversicherung
Die Beiträge der Bauernversicherung müssen voll gezahlt werden.
Selbststände in der Landwirtschaft sind nur versichert, insofern das Beitragsjahr voll gezahlt wird. Ausständige INPS-Beiträge der Bauernversicherung (einschließlich Strafen, Zinszuschläge, …) unter 1.000 Euro sollen ab Mai 2023 automatisch von der zuständigen Agentur der Einnahmen Abt. Einzugsdienste annulliert werden. Betroffen ist der Zeitraum vom 1.1.2000 bis 31.12.2015. Diese Maßnahme kann somit bei den Bauern zu nicht gedeckten Beitragsjahren und somit Nachtteile beim Rentenanlaufdatum, da diese Jahre nicht zum Erreichen der Rentenvoraussetzungen zählen, führen. Voraussichtlich kann bis zum 30.4.2023 die ausständige INPS-Bauernversicherung bei der territorial zuständigen Agentur der Einnahmen noch bezahlt werden. Wir rufen die Betroffenen dazu auf, die Agentur der Einnahmen zu kontaktieren und diese Beträge zu begleichen, um Rentennachteile zu vermeiden.