Für die Gesundheit des Waldes

Um die Gesundheit der Wälder zu erhalten und zu verbessern, sind gezielte Investitionen notwendig - Landesregierung ändert Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen im forstlichen Bereich

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Wirtschaft

Die Landesregierung will die Wälder gezielt auf die Herausforderungen des Klimawandels vorbereiten. In ihrer Sitzung vom 23. Jänner hat sie die von Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher vorgeschlagenen Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen im forstlichen Bereich gutgeheißen. "Die aktive Waldentwicklung spielt eine entscheidende Rolle bei der Anpassung unserer Wälder an die Herausforderungen des Klimawandels", unterstreicht Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher. "Durch gezielte Maßnahmen wie die Auswahl standortgerechter und vielfältiger Baumarten, die Förderung natürlicher Verjüngung sowie die Schaffung strukturreicher Waldbestände wird die Widerstandsfähigkeit der Wälder gegenüber Extremwetterereignissen, Schädlingen und Krankheiten deutlich erhöht." Insgesamt trage eine zukunftsorientierte, aktive Bewirtschaftung und Entwicklung der Wälder dazu bei, sowohl die Klimaresilienz als auch die Biodiversität zu stärken und den vielfältigen Anforderungen an den Wald als Lebensraum, Wirtschaftsfaktor und Erholungsort gerecht zu werden, betont Landesrat Walcher. "Die Weiterführung des Schadholzmanagements infolge der Naturereignisse der vergangenen Jahre ist eines der Ziele der abgeänderten Richtlinien", erläutert Landesforstdirektor Günther Unterthiner: "Zudem fördern wir eine aktive Waldentwicklung zur Steigerung von Klimaresilienz und Biodiversität." Die Fördermaßnahmen beziehen sich auf die gesamte Waldfläche, nur eine Maßnahmenschiene bezieht sich ausschließlich auf den Schutzwald.

Vorgesehen sind Änderungen hinsichtlich des Ausmaßes der Förderungen sowie zusätzliche Fördermöglichkeiten: Zur Gewährleistung der Sicherheit werden auch die verpflichtende Entfernung von Bäumen aufgrund entsprechender Vorschriften und die Schlägerung mit eventuellem Belassen der Bäume an Ort und Stelle zur Beitragsgewährung zugelassen. Für alle waldbaulichen Eingriffe und für die Revitalisierung des Niederwaldes wird der Beitragsprozentsatz auf 70 Prozent vereinheitlicht, die Einheitskosten werden erhöht. Gefördert wird auch eine neue Maßnahme, die die Verjüngung des Waldes fördert. Zusätzlich zu den Pflegemaßnahmen im Schutzwald werden auch Pflegemaßnahmen in besonderen Waldlebensräumen zur Beitragsgewährung zugelassen. In Bezug auf die Einheitskosten fällt die Unterscheidung hinsichtlich der Neigung des Geländes weg, sie werden auf 5.000 Euro pro Hektar angepasst.

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