Illegale Abfall-Entsorgung vermeiden

Es kommt vereinzelt vor, dass Baurestmassen wie Beton, Ziegel, Keramik, Holzabfälle in Obstanlagen oder Weinbergen, etwa in den Fahrspuren, zwischen den Zeilen, abgelagert werden. Das mag kurzfristig praktisch erscheinen, ist aber rechtswidrig.

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Service Produktion

Diese Materialien gelten als Abfall im Sinne der Abfallgesetzgebung und sind ausschließlich über zugelassene Entsorgungswege und -stellen einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Illegale Ablagerungen von Abfällen hingegen gefährden Boden und Grundwasser und können die landwirtschaftliche Nutzung langfristig schädigen. 

Vorhandene Alternativen nutzen
Wer Abfälle unsachgemäß entsorgt, riskiert zudem empfindliche Verwaltungsstrafen und strafrechtliche Konsequenzen. Darüber hinaus werden die betroffenen Flächen zur Säuberung und Sanierung angeordnet. Die Kosten dafür muss der Verursacher tragen. Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es klare Alternativen der Entsorgung über ordnungsgemäße Abgabeplattformen oder spezialisierte Entsorgungsbetriebe. Vereinfachungen gibt es bei der Entsorgung über das vom Südtiroler Bauernbund mit der Provinz Bozen und einer Reihe von Betreibern gegründete organisierte Sammelsystem. Demzufolge können landwirtschaftliche Unternehmen die in der Rahmenvereinbarung vorgesehenen Abfallarten mit eigenen Fahrzeugen zu den Abgabeplattformen transportieren, mit denen ein entsprechender Dienstleistungsvertrag besteht. Der Dienstleistungsvertrag kann vom Landwirt selbst oder vom Bauernbund für alle seine Mitglieder abgeschlossen werden. Das vom Betreiber der Plattform ausgestellte Abgabedokument muss auf der Rückfahrt mitgeführt und anschließend für drei Jahre lang aufbewahrt werden. 

Faltblatt gibt Auskunft
Einen Überblick über die Entsorgungsmöglichkeiten sowie Vorschriften für den Transport der eigenen Abfälle gibt das Faltblatt „Abfall und Rentri – Landwirtschaftliche Abfälle richtig entsorgen“. Detaillierte Informationen findet man im Infoblatt „Abfall – Rentri“ auf der Plattform „mein SBB“. Dort stehen auch die Rahmenvereinbarung sowie alle vom ­Bauernbund für seine Mitglieder abgeschlossenen Dienstleistungsverträge zum Download bzw. Ausdrucken bereit.

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