INAIL fördert Maschinenkauf

Das INAIL fördert erneut den Kauf neuer landwirtschaftlicher Maschinen. Ab sofort können landwirtschaft­liche Betriebe und Junglandwirte die Online-Gesuche stellen, ab sofort bietet der Bauernbund Hilfe und ­Beratung an. Lesen Sie hier alle Details.

Service Förderungen

Wie bereits im „Südtiroler Landwirt“ vom 18. Jänner angekündigt, fördert das nationale Unfallinstitut INAIL auch heuer den Ankauf von neuen landwirtschaftlichen Maschinen. Damit will es die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen erhöhen und die betriebliche Leistung verbessern.

Fördergelder
Für die Südtiroler Landwirtschaftsbetriebe sind insgesamt 801.568 Euro vorgesehen. Diese Geldmittel werden auf zwei Schienen aufgeteilt:
Schiene 1: Für landwirtschaftliche Betriebe stehen 651.298 Euro zur Verfügung.
Schiene 2: Für Junglandwirte stehen 150.270 Euro zur Verfügung.

Voraussetzungen
Um das Ansuchen stellen zu können, muss der Betrieb unter anderem folgende Anforderungen erfüllen:
- Produktionstätigkeit in der Autonomen Provinz Bozen.
- Eintragung in der Sondersektion Landwirtschaft beim Handelsregister.
- Inhaber einer aktiven landwirtschaftlichen MwSt.-Position.
- Er muss alle Sozialbeitragspflichten erfüllt haben.
- Er darf keine weiteren öffentlichen Beiträge für dasselbe Projekt beantragt bzw. erhalten haben.

Weiters dürfen die Betriebe keine Zulassung zur Finanzierung für die Ausschreibung Bando INAIL 2016 und 2017 erhalten haben.
Für die Schiene 2 (Junglandwirt) gelten zudem die Voraussetzungen laut der entsprechender EU-Verordnung. Als Junglandwirt gilt, wer zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt ist, über angemessenes fachliches Können und Wissen verfügt und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsinhaber niederlässt. Dieser darf bei der Schließung des Onlinegesuches am 30. Mai nicht älter als 40 Jahre sein.

Förderbare Projekte
Förderungswürdig ist ausschließlich der Ankauf neuer land- oder forstwirtschaftlicher Maschinen. Sie müssen dem Ziel dienen, die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen zu erhöhen sowie die betriebliche Leistung zu verbessern. Weiters müssen diese den geltenden Bestimmungen (CE-Konform) entsprechen. Beim Ausfüllen des Online-Gesuchs muss eine Mindestpunktezahl erreicht werden. Da verschiedene Parameter (u. a. Abgaswerte, Lärmwerte usw.) beim Gesuch möglich sind, muss von Fall zu Fall überprüft werden, ob die Mindestpunktezahl erreicht wird.

Dies dürfte aber beim Ansuchen für Traktoren, Transporter, Mähtracs, Mähmaschinen Hebebühnen/Obsterntemaschinen und unter bestimmten Bedingungen für Sprüher möglich sein. Jeder Antragsteller kann bis zu maximal zwei neue Arbeitsmittel ankaufen. In diesem Fall muss mit beiden Arbeitsmitteln die Mindestpunktezahl erreicht werden. Auf jeden Fall muss jedes Gesuch einzeln überprüft werden.

Beitragshöhe
Die Beitragsuntergrenze liegt bei 1000 Euro, die Obergrenze bei 60.000 Euro. Die zuschussfähigen Kosten (ohne MwSt.) werden anhand des Kostenvoranschlages berechnet. Anerkannt werden maximal 80 Prozent der geltenden Preisliste. Der Förderbeitrag beläuft sich auf 40 Prozent für die Schiene 1 (landwirtschaftliche Betriebe) und auf 50 Prozent für die Schiene 2 (Junglandwirte).

Ansuchen ab 11. April möglich
Das Ansuchen kann vom 11. April bis zum 30. Mai 2019 im Online-Portal ausgefüllt werden. Anschließend erhält man einen Identifizierungskodex für das Abschicken des Gesuches.
Ab 6. Juni teilt das INAIL dann mit, an welchem Datum das Online-Gesuch (Identifizierungskodex) abgeschickt werden kann. Auch heuer können die Gesuche nur Online über das Portal des INAIL eingereicht werden. Die Beitragsvergabe erfolgt erneut nach dem „Click-day“ Verfahren. Das heißt: Der Schnellere kommt zum Zug!

Gesuchsabwicklung
Betriebe, die in der Rangliste zum weiteren Verfahren zugelassen werden, haben dann 30 Tage Zeit, dem INAIL ihre Unterlagen zu übermitteln. Anschließend prüft das INAIL die Dokumentation technisch und verwaltungsmäßig. Spätestens 120 Tage nach der Einreichfrist teilt das INAIL mit, ob man definitiv für den Beitrag zugelassen ist.

Projektabschluss
Wer eine positive Mitteilung erhält, hat ab diesem Datum 365 Tage Zeit, um das Projekt umzusetzen und abzurechnen. Das INAIL schickt dem Ansuchenden eine Mitteilung, sobald er die Maschine kaufen darf.

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Bauernbund hilft und berät beim Ansuchen
Sie möchten um die oben beschriebende Förderung des INAIL zum Ankauf landwirtschaftlicher Maschinen ansuchen und möchten professionelle Hilfe in Anspruch nehmen? Dann können Sie sich gerne an den Südtiroler Bauernbund wenden. Selbtverständlich ist er seinen Mitgliedern durch Beratung und beim Online-Ausfüllen der Projekte behilflich.
Interessierte Bäuerinnen und Bauern können sich ab sofort im jeweiligen Bezirksbüro beraten lassen. Dort erhalten sie alle notwendigen Informationen rund um diese Förderung. Um die vollständige Abwicklung des Gesuches gewährleisten zu können, empfiehlt der Bauernbund, sich frühzeitig im Bezirksbüro zu melden.

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