INAIL fördert sicheres Arbeiten
Wie berichtet („Südtiroler Landwirt“ Nr. 1/2026), wurde am 18. Dezember 2025 die neue Ausschreibung bzgl. „Bando INAIL 2025“ veröffentlicht. Nun stehen die neuen Termine bzgl. der Ausschreibung „Bando ISI 2025“ des INAIL fest: Ansuchen sind ab 13. April möglich.
Für die Südtiroler Landwirtschaftsbetriebe stehen insgesamt 2.942.117 Euro zur Verfügung, welche wiederum auf folgende zwei Schienen aufgeteilt sind: In der ersten Schiene stehen für landwirtschaftliche Betriebe 2.059.688 Euro zur Verfügung, in Schiene zwei sind für Junglandwirte 882.429 Euro reserviert. Die Geldmittel sind auch in diesem Jahr begrenzt.
Beitragshöhe je nach Schiene zwischen 65 und 80 Prozent
Die Beitragsuntergrenze beläuft sich auf 5.000 Euro, die Beitragsobergrenze auf 130.000 Euro. Die zuschussfähigen Kosten (ohne MwSt.) werden anhand des Kostenvoranschlages und der offiziellen Preisliste berechnet. Anerkannt werden maximal 80 Prozent der geltenden Preisliste oder, wenn niedriger, der Angebotspreis. Im Falle eines Traktors werden zusätzlich zum Basismodell inkl. Reifen und Kabine maximal 30 Prozent Kosten für Zubehör anerkannt. Der Förderbeitrag beläuft sich auf 65 Prozent für die Schiene eins (landwirtschaftliche Betriebe) und auf 80 Prozent für die Schiene zwei (Junglandwirte).
Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen
Für das Ansuchen gelten bestimmte Anforderungen, welche der Betrieb erfüllen muss, unter anderem:
- Produktionstätigkeit in der Autonomen Provinz Bozen;
- Eintragung in der Sondersektion Landwirtschaft beim Handelsregister vor dem 18. Dezember 2025;
- Inhaber einer aktiven landwirtschaftlichen MwSt.-Position;
- Erfüllung der Sozialbeitragspflichten;
- keine Zulassung zur Finanzierung für die Ausschreibungen Bando INAIL 2022, 2023 und 2024.
Laut Auskunft vom INAIL Bozen bezüglich Sozialbeitragspflichten sind folgende Voraussetzungen möglich: Entweder der Selbstbebauer ist selbst versichert oder der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs ist nicht selbst versichert, hat jedoch einen mitarbeitenden Familienangehörigen versichert, der überwiegend (mindestens 50 %) im landwirtschaftlichen Betrieb tätig ist, oder hat im Jahr 2025 Saisonarbeitskräfte beschäftigt.
Zusätzliche Voraussetzungen für Junglandwirte
Der Junglandwirt muss Betriebsinhaber sein und darf zum Zeitpunkt der Schließung des Online-Gesuches am 28. Mai 2026 nicht älter als 41 Jahre (40 Jahre und 364 Tage) sein. Weiters muss der Junglandwirt auch die Voraussetzungen und einschlägigen Qualifikationen/Ausbildungsanforderungen erfüllen:
- ein Hochschulabschluss mit Schwerpunkt Agrar-, Forst- oder Veterinärwissenschaften oder eine Oberschule mit landwirtschaftlichem Schwerpunkt;
- Abschluss einer nicht landwirtschaftlichen Oberschule und ein spezifischer Kurs von mindestens 150 Stunden mit bestandener Abschlussprüfung (Junglandwirtekurs usw.);
- Abschluss Mittelschule und spezifischer Kurs von mindestens 150 Stunden mit bestandener Abschlussprüfung (Junglandwirtekurs usw.) oder drei Jahre „bauernversichert“.
Förderungsfähig ist ausschließlich der Ankauf neuer landwirtschaftlicher Maschinen für die Primärproduktion mit dem Ziel, die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen zu erhöhen sowie eine Verbesserung der betrieblichen Leistung zu erreichen. Weiters müssen diese den geltenden Bestimmungen (CE-Konform) entsprechen. Beim Ausfüllen des Online-Gesuchs muss eine Mindestpunktezahl von 130 erreicht werden. Da verschiedene Parameter (u. a. Abgaswerte, Lärmwerte) beim Gesuch möglich sind, muss von Fall zu Fall überprüft werden, ob die Mindestpunktzahl erreicht wird. Jeder Antragsteller hat die Möglichkeit, um maximal zwei Geräte anzusuchen (Traktor und landwirtschaftliche Maschine oder zwei landwirtschaftliche Maschinen, wobei maximal eine davon mit eigenem Motor betrieben werden darf). Jedes Gerät muss dabei eigenständig die geforderte Mindestpunktzahl erreichen.
Traktor und andere Maschinen nur bei Eintausch oder Verschrottung
Auch heuer wird der Ankauf eines Traktors, eines Transporters oder eines zweiachsigen Mähgeräts nur gefördert, wenn gleichzeitig ein alter Traktor, Transporter oder zweiachsiges Mähgerät des Betriebes eingetauscht (bei Erstzulassung zwischen 1. Jänner 2005 und 31. Dezember 2012) oder verschrottet wird (bei Erstzulassung vor 1. Jänner 2005). Weiters sind unter anderem Hebebühnen/Obsterntemaschinen, Sprüher, Mähmaschinen, Mulcher, Hoftracs, Futterschieber sowie bestimmte Zusatzgeräte förderfähig. Dazu ist meist die Verschrottung einer gleichartigen Maschine notwendig (Erstzulassung vor dem 6. März 2010), um die Mindestpunktzahl zu erreichen. Die zu verschrottenden bzw. einzutauschenden Traktoren/Maschinen müssen seit mindestens 31. Dezember 2022 im Betriebsbesitz und auch im Einsatz sein.
Zeitrahmen: Ansuchen bis 28. Mai mittags möglich
Das Ansuchen kann vom 13. April bis zum 28. Mai 2026 (innerhalb 18 Uhr) im Online-Portal gestellt werden. Aus organisatorischen Gründen müssen interessierte Landwirte die notwendigen Unterlagen eine Woche vorher den Bezirksmitarbeitern übermitteln, damit der Antrag ordnungsgemäß eingereicht werden kann. Am 28. Mai werden die weiteren Termine für den „Click Day“ mitgeteilt, ab dem man den Identifizierungskodex herunterladen und das Online-Gesuch (Identifizierungskodex) abschicken kann. Da die Geldmittel begrenzt sind, bekommen auch heuer jene Antragsteller den Zuschlag, welche beim „Click Day“ am schnellsten sind.
Gesuch-Abwicklung und Projektabschluss
Betriebe, die in der Rangliste zum weiteren Verfahren zugelassen werden, müssen die verschiedenen Unterlagen an das INAIL übermitteln. Die genaue Frist wird nach der Veröffentlichung der Ranglisten mitgeteilt. Anschließend erfolgt die technische und verwaltungsmäßige Überprüfung der Dokumentation durch das INAIL, und innerhalb von 120 Tagen erfolgt die Mitteilung über die Zulassung zum Beitrag. Wird das Gesuch positiv beurteilt, muss das Projekt innerhalb von 365 Tagen ab dem Datum des Erhalts der Mitteilung über die Zulassung zum Beitrag umgesetzt und abgerechnet werden. Der Ansuchende erhält eine Mitteilung von Seiten des INAIL, sobald er die Maschine kaufen darf (PEC-Mitteilung der CUP-Nummer).
Bauernbund hilft beim Ansuchen und bietet Beratung an
Selbstverständlich hilft der Südtiroler Bauernbund seinen Mitgliedern durch Beratung und beim Online-Ausfüllen der Projekte sowie beim Erstellen der notwendigen Dokumentation im Falle einer Zulassung zur Förderung (u. a. Erklärungen, technisches Gutachten). Interessierte Bauern können sich im jeweiligen Bezirksbüro beraten lassen und erhalten dort alle notwendigen Informationen rund um diese Förderung. Um einen Überblick zu der Förderung zu erhalten, bietet der Bauernbund am Dienstag, 14. April 2026, ab 20 Uhr ein Webinar an. Interessierte Landwirte haben hier die Gelegenheit, alle Informationen zu dieser Förderung zu bekommen, und es besteht auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Ab Montag, 13. April 2026, können sich interessierte Mitglieder an die zuständigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in den Bezirksbüros melden.