Traktoren mit Erstzulassung vor 1998 müssen für den Erhalt der INAIL-Förderung verschrottet werden.

INAIL-Förderung startet wieder

Das staatliche Unfallversicherungsinstitut INAIL fördert auch in diesem Jahr wieder den Ankauf von neuen landwirtschaftlichen Maschinen. Die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Bauernbund klärt über Voraussetzungen und Termine auf.

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Arbeitssicherheit

Das Ziel der Förderung „Bando ISI 2023“ ist es, die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen in der Landwirtschaft zu erhöhen. Durch die Förderung soll auch die Nachhaltigkeit und die Gesamtleistung der Betriebe verbessert werden, indem die Schadstoffemissionen reduziert werden und der Lärmpegel sowie das Unfallrisiko für die Arbeitskräfte verringert wird. Für die Südtiroler Landwirtschafts­betriebe stehen insgesamt 2.966.305 Euro zur Verfügung, welche wiederum auf folgende zwei Schienen aufgeteilt sind: In der ersten Schiene stehen für landwirtschaftliche Betriebe 2.084.227 Euro zur Verfügung. Die restlichen 882.078 Euro in der zweiten Schiene sind für Junglandwirte reserviert. Als Junglandwirt gilt dabei eine Person, die zum Zeitpunkt der Schließung des Online-Gesuches am 30. Mai 2024 nicht älter als 40 Jahre ist sowie die Voraussetzungen und einschlägigen Qualifikationen/Ausbildungsanforderungen erfüllt.

Voraussetzungen
Für das Ansuchen gelten bestimmte Anforderungen, welche der Betrieb erfüllen muss. Dazu gehören unter anderem:

  • Produktionstätigkeit in der Autonomen Provinz Bozen;
  • Eintragung in der Sondersektion Landwirtschaft beim Handelsregister vor dem 20.12.2023;
  • Inhaber einer aktiven landwirtschaftlichen MwSt. Position;
  • Erfüllung aller Sozialbeitragspflichten;
  • keine weiteren öffentlichen Beiträge/Beihilfen für dasselbe Projekt erhalten haben;
  • keine Zulassung zur Finanzierung für die Ausschreibungen Bando INAIL 2019/20, 2021 und 2022.
  • Beitragshöhe

Die Beitragsuntergrenze beläuft sich auf 5000 Euro, die Beitragsobergrenze auf 130.000 Euro. Die zuschussfähigen Kosten (ohne MwSt.) werden anhand des Kostenvoranschlages und der offiziellen Preisliste berechnet. Anerkannt werden maximal 80 Prozent der geltenden Preisliste oder, wenn niederer, der Angebotspreis. Der Förderbeitrag beläuft sich auf 65 Prozent für die Schiene eins (für landwirtschaftliche Betriebe) und auf 80 Prozent für die Schiene zwei (Junglandwirte).

Förderbare Projekte
Förderungswürdig ist ausschließlich der Ankauf neuer land- oder forstwirtschaftlicher Maschinen für die landwirtschaftliche Primärproduktion mit dem Ziel, die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen zu erhöhen sowie eine Verbesserung der betrieblichen Leistung zu erreichen. Weiters müssen diese den geltenden Bestimmungen (CE-konform) entsprechen. Beim Ausfüllen des Online-Gesuchs muss eine Mindestpunktezahl von 120 erreicht werden.
Da verschiedene Parameter (Abgaswerte, Lärmwerte usw.) beim Gesuch möglich sind, muss von Fall zu Fall überprüft werden, ob die Mindestpunktezahl erreicht wird. Jeder Antragsteller hat die Möglichkeit, um maximal zwei Geräte anzusuchen (Traktor und landwirtschaftliche Maschine oder zwei landwirtschaftliche Maschinen). Jedes Gerät muss dabei eigenständig die geforderte Mindestpunktezahl erreichen.

Alte Maschine muss eingetauscht oder verschrottet werden
Auch heuer wird der Ankauf eines Traktors, eines Transporters oder eines zweiachsigen Mähgeräts nur gefördert, wenn gleichzeitig ein alter Traktor, Transporter oder zweiachsiges Mähgerät des Betriebes (seit mindestens 31. Dezember 2021 im Eigentum) eingetauscht (bei Erstzulassung zwischen 1. Jänner 1998 und 31. Dezember 2011) oder verschrottet wird (bei Erstzulassung vor 1998). Weiters sind unter anderem Hebebühnen/Obsterntemaschinen, Sprüher, Mähmaschinen, Mulcher, Hoftracs, Futterschieber sowie bestimmte Zusatzgeräte förderfähig. Dazu ist meist die Verschrottung einer gleichartigen Maschine notwendig (Konstruktionsdatum vor dem 6. März 2010), um die Mindestpunktezahl zu erreichen. Die zu verschrottenden bzw. einzutauschenden Traktoren/Maschinen müssen seit mindestens 31. Dezember 2021 im Betriebsbesitz sein.

Zeitrahmen
Das Ansuchen kann vom 15. April bis zum 30. Mai 2024 innerhalb 18 Uhr im Online-Portal gestellt werden. Anschließend erhält man, ab dem 3. Juni, einen Identifizierungskodex für das Abschicken des Gesuches. Am 30. Mai werden die weiteren Termine für den „Click Day“ mitgeteilt, an welchem das Online-Gesuch (Identifizierungskodex) abgeschickt werden kann. Da die Geldmittel begrenzt sind, bekommen auch heuer jene Antragsteller den Zuschlag, welche beim sogenannten „Click Day“ am schnellsten sind. Das Datum des „Click Day“wird vom INAIL noch rechtzeitig mitgeteilt.

Abwicklung und Projektabschluss
Betriebe, die in der Rangliste zum weiteren Verfahren zugelassen werden, müssen die verschiedenen Unterlagen an das INAIL übermitteln. Die genaue Frist wird nach der Veröffentlichung der Ranglisten mitgeteilt. Anschließend erfolgt die technische/verwaltungsmäßige Überprüfung der Dokumentation durchs INAIL und innerhalb von 120 Tagen erfolgt die Mitteilung über die Zulassung zum Beitrag. Wird das Gesuch positiv beurteilt, muss das Projekt innerhalb von 365 Tagen ab Datum des Erhalts der Mitteilung über die Zulassung zum Beitrag umgesetzt und abgerechnet werden. Der Ansuchende erhält eine Mitteilung von Seiten des INAIL, sobald er die Maschine kaufen darf.

Bauernbund hilft beim Ansuchen
Selbstverständlich hilft der Südtiroler Bauernbund seinen Mitgliedern durch Beratung und beim Online-Ausfüllen der Projekte sowie beim Erstellen der notwendigen Dokumentation im Falle einer Zulassung zur Förderung (u. a. Erklärungen, technisches Gutachten). Interessierte Bauern können sich im jeweiligen Bezirksbüro beraten lassen und erhalten dort alle notwendigen Informationen rund um diese Förderung. Um einen Überblick zu der Förderung zu erhalten, bietet der Bauernbund am Mittwoch, dem 17. April 2024, ab 20 Uhr ein Webinar an. Interessierte Landwirte haben hier die Gelegenheit, alle Informationen zu dieser Förderung zu bekommen, und es besteht auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen (siehe Link am Ende des Textes). Ab Montag, 15. April, können sich interessierte Mitglieder bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bezirksbüros melden: tinyurl.com/BandoINAIL23

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